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Alle Unternehmen sind auf einen guten Ruf angewiesen. Ihr Angebot kann nur erfolgreich am Markt bestehen, wenn die Kunden dem Produkt und dem Anbieter vertrauen. Darum beeinflussen Informationen über die Qualität und Preiswürdigkeit von Produkten deren Markterfolg erheblich. Negative Produktinformationen werden von staatlichen und privaten Akteuren darum auch als vermeintlich »weiches« Gestaltungsmittel eingesetzt. Durch sie werden Gefahren abgewehrt, Unternehmen sanktioniert und Verbraucher aufgeklärt.
Dies gefährdet einerseits den Markterfolg des Unternehmens, während andererseits die
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Produktbeschreibung
Alle Unternehmen sind auf einen guten Ruf angewiesen. Ihr Angebot kann nur erfolgreich am Markt bestehen, wenn die Kunden dem Produkt und dem Anbieter vertrauen. Darum beeinflussen Informationen über die Qualität und Preiswürdigkeit von Produkten deren Markterfolg erheblich. Negative Produktinformationen werden von staatlichen und privaten Akteuren darum auch als vermeintlich »weiches« Gestaltungsmittel eingesetzt. Durch sie werden Gefahren abgewehrt, Unternehmen sanktioniert und Verbraucher aufgeklärt.

Dies gefährdet einerseits den Markterfolg des Unternehmens, während andererseits die Markttransparenz erhöht wird. Dieses Spannungsfeld ist durch die aktuelle Rechtsprechung nicht überzeugend aufgelöst. Deshalb untersucht der Autor erstmals umfassend die verschiedenen Erscheinungsformen der negativen Produktinformation und stellt sie im Zusammenhang dar. Insbesondere konzentriert er sich auf die rechtlichen Grenzen der staatlichen Finanzierung eines privaten Informationsdienstleisters.
Autorenporträt
Bastian Boddenberg (*1986) studierte von 2007-2011 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Philipps-Universität Marburg. Von 2011 bis 2013 war er Promotionsstipendiat der Forschungsstelle für europäisches und deutsches Lebensmittelrecht an der Philipps-Universität zu Marburg, an der er durch den Fachbereich Rechtswissenschaften im Mai 2014 promoviert wurde. Seit 2013 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Hamm mit Stationen in Düsseldorf und Rangun/Myanmar.