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Welche Rolle spielt die juristische Grundlagenforschung für die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts? Dieser Frage gehen die Beiträge dieses Bandes aus unterschiedlichen Perspektiven nach. Dabei interessiert besonders, welchen Veränderungen die Bedeutung von Grundlagendisziplinen unterlag und welche Ursachen diese Veränderungen haben. Es wird gezeigt, wie aus dem Fach heraus überhaupt das Bedürfnis entstand, Grundlagenfächer als solche auszudifferenzieren, zu rezipieren oder auch auszublenden. Am Beispiel der Rechtssoziologie, der Rechtsökonomik und der Kulturwissenschaften kann aufgewiesen…mehr

Produktbeschreibung
Welche Rolle spielt die juristische Grundlagenforschung für die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts? Dieser Frage gehen die Beiträge dieses Bandes aus unterschiedlichen Perspektiven nach. Dabei interessiert besonders, welchen Veränderungen die Bedeutung von Grundlagendisziplinen unterlag und welche Ursachen diese Veränderungen haben. Es wird gezeigt, wie aus dem Fach heraus überhaupt das Bedürfnis entstand, Grundlagenfächer als solche auszudifferenzieren, zu rezipieren oder auch auszublenden. Am Beispiel der Rechtssoziologie, der Rechtsökonomik und der Kulturwissenschaften kann aufgewiesen werden, welche Relevanz bestimmten Grundlagenfächern zukam und zukommt. Wissenschaftssoziologische Überlegungen schließen den Band ab. Oft wird vernachlässigt, dass die Wissenschaft auch ein gesellschaftliches Subsystem bildet. Um ein treffendes Bild von den Konjunkturen in der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung zu bekommen, müssen andere soziale Systeme ebenso in den Blick genommen werden wie die Institutionen und Akteure des wissenschaftlichen Betriebs.
Autorenporträt
ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Ruhr-Universität Bochum, Träger des Ars legendi-Fakultätenpreises 2012 für exzellente Lehre in den Rechtswissenschaften, Fellow für exzellente Hochschullehre des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2013) und Mitherausgeber der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht, Rechtstheorie und Rechtsökonomik an der Universität Rostock.