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Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Sie gestalten die technischen Plattformen und schaffen Kommunikationsräume. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten geschützt werden. Eine Kommunikation des aktiven Nutzers innerhalb einer nicht öffentlichen Gruppe kann eine Form der Massenkommunikation sein, wenn der potenzielle Adressatenkreis eine beliebige Öffentlichkeit darstellt, weil die Freunde ohne Ansehung der konkreten Person ausgewählt werden. Für die untersuchten…mehr

Produktbeschreibung
Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Sie gestalten die technischen Plattformen und schaffen Kommunikationsräume. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten geschützt werden. Eine Kommunikation des aktiven Nutzers innerhalb einer nicht öffentlichen Gruppe kann eine Form der Massenkommunikation sein, wenn der potenzielle Adressatenkreis eine beliebige Öffentlichkeit darstellt, weil die Freunde ohne Ansehung der konkreten Person ausgewählt werden. Für die untersuchten Informationsintermediäre als US-amerikanische juristische Personen besteht ein lückenhafter Grundrechtsschutz. Die Informationsintermediäre können auch bei der isolierten Verbreitung fremder Inhalte von den Medienfreiheiten geschützt sein, wenn der Verbreitung entweder eine eigene Stellungnahme zugrunde liegt oder die Presse-Grosso Rechtsprechung entsprechend Anwendung findet.