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Die Fragen, welche Informationen während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von den Ermittlungsbehörden an die Medien und die Öffentlichkeit herausgegeben werden dürfen, beschäftigen bereits seit längerer Zeit sowohl die Rechtsprechung als auch die rechtswissenschaftliche Literatur. Diesbezüglich gibt es noch viele Unklarheiten, da der Gesetzgeber bisher auf die Schaffung einer verbindlichen Rechtsgrundlage zur Klärung der vorbezeichneten Problematik verzichtet hat. Insofern untersucht die vorliegende Arbeit die ermittlungsbehördliche Informationsweitergabe anhand der bereits…mehr

Produktbeschreibung
Die Fragen, welche Informationen während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von den Ermittlungsbehörden an die Medien und die Öffentlichkeit herausgegeben werden dürfen, beschäftigen bereits seit längerer Zeit sowohl die Rechtsprechung als auch die rechtswissenschaftliche Literatur. Diesbezüglich gibt es noch viele Unklarheiten, da der Gesetzgeber bisher auf die Schaffung einer verbindlichen Rechtsgrundlage zur Klärung der vorbezeichneten Problematik verzichtet hat. Insofern untersucht die vorliegende Arbeit die ermittlungsbehördliche Informationsweitergabe anhand der bereits existierenden Ermächtigungsgrundlagen und erörtert, welche Rechtsgüter und Interessen hierbei beeinträchtigt werden und wie diese in einen gerechten Ausgleich gebracht werden können. Zudem wird untersucht, ob die vor nicht allzu langer Zeit erlassenen Informationsfreiheitsgesetze zu einer Erweiterung der Medienöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens geführt haben, was im Ergebnis verneint werden muss
Autorenporträt
Niklas S. Fischer studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Referendariat leistete er in den Jahren 2007 bis 2009 beim Oberlandesgericht Brandenburg (mit dem Ausbildungsbezirk Neuruppin) ab. Zwischen den Jahren 2010 und 2012 nahm er - parallel zur Erstellung seiner Doktorarbeit - an dem kombinierten Master- und Fachanwaltsstudiengang »Immaterialgüterrecht und Medienrecht« an der Humboldt-Universität zu Berlin teil. Seit 2013 arbeitet er in einer auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisierten Sozietät in Berlin.