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Seit dem Beitritt Spaniens zur heutigen Europäischen Union ist die Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften am europäischen Integrationsprozess innerstaatlich zwischen dem Zentralstaat und den Autonomen Gemeinschaften heftig umstritten. Angesichts des fortschreitenden Dezentralisationsprozesses sowie der Zunahme von Unionsrechtsverstößen mit finanziellen Konsequenzen in Spanien untersucht die Arbeit, wie die Zuständigkeiten für den Vollzug des Unionsrechts zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften verteilt sind und, ob der Vollzugszuständigkeit im Falle des fehlerhaften Vollzugs auch…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Beitritt Spaniens zur heutigen Europäischen Union ist die Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften am europäischen Integrationsprozess innerstaatlich zwischen dem Zentralstaat und den Autonomen Gemeinschaften heftig umstritten. Angesichts des fortschreitenden Dezentralisationsprozesses sowie der Zunahme von Unionsrechtsverstößen mit finanziellen Konsequenzen in Spanien untersucht die Arbeit, wie die Zuständigkeiten für den Vollzug des Unionsrechts zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften verteilt sind und, ob der Vollzugszuständigkeit im Falle des fehlerhaften Vollzugs auch jeweils die volle finanzielle Verantwortung korrespondiert. Dabei wird auch der aktuelle Reformprozess der Autonomiestatute sowie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hierzu in den Blick genommen und möglicher Reformbedarf identifiziert.
Autorenporträt
Stefanie Espitalier wurde 1982 in Frankfurt am Main geboren. Von 2002 bis 2007 studierte sie Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Universität Hamburg und der Universität La Sapienza in Rom. Einen weiteren Studienaufenthalt verbrachte sie am Deutschen Konsulat auf Gran Canaria (Spanien). Nach dem Ersten Staatsexamen absolvierte sie ein postgraduales Masterstudium im Europarecht an der Universität Carlos III in Madrid sowie einen Forschungsaufenthalt am Staatsrat Spaniens in Madrid. Derzeit ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Hamburg.