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Laut einer Umfrage halten nur 19 % der Befragten die Regelbedarfe in der Grundsicherung der Arbeitsuchenden für angemessen. Fraglich ist daher, ob der Regelbedarf verfassungsgemäß ist. Worauf viele Menschen schlicht mit einem einfach ja oder nein antworten würden, erfordert eine komplizierte Berechnungsmethode, die sich über Monate hinzieht und die sehr viel Diskussionsbedarf nach sich zieht. Erstmalig hat sich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dieser Diskussion zu Wort gemeldet und am 9. Februar 2010 ein folgenreiches Grundsatzurteil erlassen. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass…mehr

Produktbeschreibung
Laut einer Umfrage halten nur 19 % der Befragten die Regelbedarfe in der Grundsicherung der Arbeitsuchenden für angemessen. Fraglich ist daher, ob der Regelbedarf verfassungsgemäß ist. Worauf viele Menschen schlicht mit einem einfach ja oder nein antworten würden, erfordert eine komplizierte Berechnungsmethode, die sich über Monate hinzieht und die sehr viel Diskussionsbedarf nach sich zieht.
Erstmalig hat sich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dieser Diskussion zu Wort gemeldet und am 9. Februar 2010 ein folgenreiches Grundsatzurteil erlassen. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelbedarfe in der Grundsicherung der Arbeitsuchenden zum damaligen Zeitpunkt nicht verfassungskonform waren und hat dem Gesetzgeber umfangreiche Vorgaben zur Behebung gemacht.
Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, inwieweit der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Grundsatzurteil zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt hat und ob noch Nachbesserungsbedarf besteht. AlsFolge dieser Betrachtung soll beurteilt werden, ob die derzeitige Berechnung des Regelbedarfs einer weiteren verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
Autorenporträt
Die Autorin wurde 1985 in Berlin geboren. Nach der Lehre zur Sozialversicherungsfachangestellten und Tätigkeiten bei der Berufsgenossenschaft und im Jobcenter trat sie 2008 das Studium Rechtsmanagement an der HWR Berlin an und schloss dieses im Jahr 2011 mit dem Titel LL.B. erfolgreich ab. Das Studium an der HTW Berlin zur Wirtschaftsjuristin mit dem akademischen Grad LL.M. hat sie im Jahr 2013 erfolgreich absolviert.