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Die Arbeit unterzieht die Regelungen des Transplantationsgesetzes (TPG) hinsichtlich der Verknüpfung einer Organspendeerklärung mit einer Bedingung einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Nach einem Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Leichen- und Lebendspende wird zunächst die Verfassungsmäßigkeit der Restriktion des Empfängerkreises bei der Lebendspende untersucht, um sodann die generelle Beschränkbarkeit der Organspendeerklärung zu erörtern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit einer Leichenspende zugunsten eines…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit unterzieht die Regelungen des Transplantationsgesetzes (TPG) hinsichtlich der Verknüpfung einer Organspendeerklärung mit einer Bedingung einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Nach einem Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Leichen- und Lebendspende wird zunächst die Verfassungsmäßigkeit der Restriktion des Empfängerkreises bei der Lebendspende untersucht, um sodann die generelle Beschränkbarkeit der Organspendeerklärung zu erörtern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit einer Leichenspende zugunsten eines ausgewählten Empfängers mit dem TPG. Die verfassungsrechtliche Prüfung zeigt, dass dem (postmortalen) Selbstbestimmungsrecht des potentiellen Spenders sowie dem Gleichheitsgrundsatz nicht hinreichend Beachtung zukommen. Insofern plädiert die Autorin für die Einführung einer Rechtssicherheit schaffenden Ausnahmeregelung in
9 Abs. 2 TPG, welche die empfängergerichtete Leichenspende unter gewissen Voraussetzungen zulässt, und stützt dieses Ergebnis durch ethische Aspekte.
Autorenporträt
Martina Resch studierte Rechtswissenschaften und Medizin-Ethik-Recht an der Universität Halle-Wittenberg. Sie war geprüfte Rechtskandidatin im Deutschen Bundestag, bevor sie ihr Rechtsreferendariat in Münster mit Stationen in Düsseldorf und Bangkok absolvierte. Derzeit ist sie als Juristin bei der Ärztekammer Niedersachsen tätig.