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Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Ermittlung und Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen prozessualen Regeln unterworfen. Diese Regeln wurden in der Wissenschaft bisher nur rudimentär behandelt, was v. a. daran liegen dürfte, dass das Gericht höchst selten »klassisch« Beweis erhebt. Ungeachtet dessen kommt dem Gericht in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung auf einen spezifischen Sachverhalt zu und es entscheidet über diesen Sachverhalt unter den jeweiligen rechtlichen Vorzeichen in erster (und letzter) Instanz. Das Gericht muss somit eigene…mehr

Produktbeschreibung
Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Ermittlung und Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen prozessualen Regeln unterworfen. Diese Regeln wurden in der Wissenschaft bisher nur rudimentär behandelt, was v. a. daran liegen dürfte, dass das Gericht höchst selten »klassisch« Beweis erhebt.
Ungeachtet dessen kommt dem Gericht in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung auf einen spezifischen Sachverhalt zu und es entscheidet über diesen Sachverhalt unter den jeweiligen rechtlichen Vorzeichen in erster (und letzter) Instanz. Das Gericht muss somit eigene Tatsachenfeststellungen treffen, will es das Recht im konkreten Fall zutreffend anwenden.
Die vorliegende Grundlagenarbeit widmet sich der Analyse und Entwicklung des dabei zwingend zu wahrenden verfassungsprozessualen Beweisrechts. Beleuchtet werden u. a. die Beweisbedürftigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen, bestehende Mitwirkungslasten Dritter, das Beweiserhebungsverfahren sowie Fragen der Beweiswürdigung.
Autorenporträt
Charlotte Bartmann studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Heidelberg. Im Anschluss absolvierte Charlotte Bartmann den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Karlsruhe. Seit August 2019 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Steuerrecht bei Linklaters in München tätig.