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Die Rechtswissenschaft denkt wie kaum eine andere Wissenschaft in Entwicklungslinien und Begriffstraditionen. Wie diese Rezeptionsvorgänge funktionieren und aus welchen Gründen sich einige Ansätze durchsetzen, andere hingegen ins Abseits geraten, ist bislang jedoch nicht systematisch untersucht worden. Der vorliegende Tagungsband spürt diesen Mechanismen des Erinnerns und Vergessens in der bundesrepublikanischen Wissenschaft vom Öffentlichen Recht nach. Ein spezifisches Interesse gilt dabei dem Schicksal jener Texte, die trotz anerkannter Qualität niemals oder zumindest nicht mehr Teil des…mehr

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Produktbeschreibung
Die Rechtswissenschaft denkt wie kaum eine andere Wissenschaft in Entwicklungslinien und Begriffstraditionen. Wie diese Rezeptionsvorgänge funktionieren und aus welchen Gründen sich einige Ansätze durchsetzen, andere hingegen ins Abseits geraten, ist bislang jedoch nicht systematisch untersucht worden. Der vorliegende Tagungsband spürt diesen Mechanismen des Erinnerns und Vergessens in der bundesrepublikanischen Wissenschaft vom Öffentlichen Recht nach. Ein spezifisches Interesse gilt dabei dem Schicksal jener Texte, die trotz anerkannter Qualität niemals oder zumindest nicht mehr Teil des juristischen Kanons waren bzw. sind und die heute die 'apokryphen Schriften' des Faches bilden. An ihrem Beispiel lässt sich die analytische Frage nach den Rezeptionsbedingungen mit der Suche nach theoretischen und dogmatischen Alternativen zum gegenwärtigen Diskurs verbinden.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat in Berlin; 2011 Zweites Staatsexamen; 2009-12 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin und DAAD Gastdozentin an der Universität Paris Nanterre; ab 2012 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2014 Promotion; seitdem Akademische Rätin a.Z. ebenda; seit 2016 Mitglied des Jungen Kollegs der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; 2020 Habilitation.

ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 18.03.2020

Andere Auffassung
Juristische Kanonfragen

"Niemand kann es sich heute leisten, kein Problembewusstsein für Prozesse und Effekte von Kanonisierung in der eigenen wissenschaftlichen Disziplin zu haben und das Kanonische mit dem Vorbildlichen zu verwechseln", schrieb unlängst die Literaturwissenschaftlerin Andrea Geier im Online-Magazin "Geschichte der Gegenwart". Kanonfragen sind Machtfragen. Kein Wunder also, dass die Debatte darüber, was in den Kanon gehört und wer darüber entscheidet, immer wieder aufflammt - für die Literatur und ihre Wissenschaft hat Hanna Engelmeier dazu im "Merkur" gerade einen prägnanten Lagebericht geliefert, in dem sie die Bedeutung von Kanondebatten für die Selbstverständigung des "Betriebes" unterstreicht.

Auch die Rechtswissenschaft denkt angesichts allfälliger Phänomene der Pluralisierung und Fragmentierung öfter einmal über sich selbst, ihr "Proprium"und ihre "Formate" nach, um die Titel einschlägiger Sammelbände (Tübingen 2008, Weilerswist 2017) zu zitieren. Und neuerdings auch über ihren Kanon. Da Kanonfragen Machtfragen sind, geht es dabei noch nicht um die Abarbeitung von Gegenvorschlagslisten einer Kanonkritik, wie sie in anderen Geisteswissenschaften üblich ist. In einem unter chronischen Diversitätsdefiziten leidenden Fach, das auf absehbare Zeit weiter von "alten weißen Männern" und deren Texten geprägt bleiben wird, liegt nicht auf der Hand, wer für einen Alternativkanon zu nominieren wäre.

Gerade die hierarchische Tradition des Faches mag das Thema aber für den "ambitionierten" Nachwuchs attraktiv machen, schwingt doch die Frage mit, wie man es schafft, sich selbst in den Kanon einzuschreiben. Ein von Nikolaus Marsch, Laura Münkler und Thomas Wischmeyer herausgegebener Band begibt sich auf die Suche nach dem Unbekannten, Vergessenen, Nichtrezipierten ("Apokryphe Schriften". Rezeption und Vergessen in der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2018. IX, 256 S., 59,- [Euro]). Die Untersuchung von Rezeptionsmechanismen fordert Laura Münkler in ihrer Einführung - sechzehn meist jüngere Autorinnen und Autoren (alle im öffentlichen Recht zu Hause) liefern dafür anregendes Material.

Den Gründen für die heute weitgehend fehlende völkerrechtliche Rezeption des zu Lebzeiten eminent einflussreichen Staats- und Völkerrechtlers Ulrich Scheuner geht Andreas Kulick im Vergleich mit der lebhaften Wahrnehmung des nur wenig jüngeren Hermann Mosler nach. Die Gründe reichen vom Fehlen einer "großen" einschlägigen Monographie bis zur geringen Zahl im Völkerrecht aktiver Schüler, berühren aber auch Fragen von Gleichzeitigkeit und Ungleichzeitigkeit. Im Blick auf den "vergessenen soziologischen Völkerrechtsansatz" des bis 1975 an der Freien Universität Berlin lehrenden Wilhelm Wengler weist Felix Lange warnend darauf hin, dass das Fehlen (oder die Vernachlässigung) von Netzwerken schnell ins Vergessen führen kann.

Dass apokryphe Schriften als "konserviertes Potential für zukünftige Paradigmenwechsel" vielleicht nur auf ihre Wiederentdeckung durch eine kluge "Nachdenkerin" warten, zeigen Karsten Herzmann und Michael von Landenberg-Roberg an Dieter Suhr, der sich durch "Kompromisslosigkeit gegenüber den Rezeptionserwartungen und der Zitierpraxis der eigenen Disziplin" selbst ins Abseits manövriert habe. Laut Landenberg-Roberg steht das Werk des Augsburger Verfassungsrechtlers "paradigmatisch für eine ebenso leidenschaftliche wie informierte Art und Weise, Verfassungsrechtswissenschaft zu betreiben", nämlich mittels "methodisch stets reflektiertem Rückgriff auf die Erkenntnisbestände anderer Disziplinen".

Landenberg-Roberg bescheinigt Suhr "eine beeindruckende innere Konsistenz zwischen verfassungstheoretischen und verfassungsdogmatischen Abhandlungen". Sein Gesamtwerk lasse sich in all seiner Vielgestaltigkeit als Variation eines Grundmotivs rekonstruieren, "der Verwirklichung eines auf gegenseitiger Achtung beruhenden Begriffs von Freiheit". Diese findet, erläutert Herzmann, "in der Horizontale zwischen den Bürgern" statt, als "Freiheitserweiterung auf Gegenseitigkeit".

"Einsetzende Vergessensbewegungen" haben laut Stefan Martini das Werk des 2007 verstorbenen Gießener Staatsrechtslehrer Helmut Ridder erfasst, der in diesem Sommer hundert Jahre alt geworden wäre. Ihn könne man, trotz großen Schülerkreises, derzeit schon als "apokryph-alternativen Wissenschaftler des öffentlichen Rechts" bezeichnen. Dass diese "wichtige Anti-Figur des prägenden Diskurses zu Beginn der Bundesrepublik" heute in einer jüngeren Juristengeneration eine kaum von herkömmlichen Rezeptionspfaden determinierte Neugier auf sich zieht, könnte Anlass sein, sich Gedanken über eine Alternative zur Alternative von Kanonisierung und Vergessenheit zu machen.

ALEXANDRA KEMMERER

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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