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Das Internet ermöglicht es, geschützt über Kontinente hinweg zu kommunizieren und Informationen unzensiert zu verbreiten sowie abzurufen. Gleichzeitig können im Schutz der (oftmals nur scheinbaren) Anonymität des Internets aber auch Straftaten begangen werden, die sich nur schwer und in einigen Fällen gar nicht mehr verfolgen lassen. Sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die technischen Gegebenheiten spielen in beiden Fällen für die tatsächliche Anonymität eine wichtige Rolle.
Die vorliegende Arbeit verbindet zwei Bereiche, die sonst häufig als Gegenpole oder sogar als
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Produktbeschreibung
Das Internet ermöglicht es, geschützt über Kontinente hinweg zu kommunizieren und Informationen unzensiert zu verbreiten sowie abzurufen. Gleichzeitig können im Schutz der (oftmals nur scheinbaren) Anonymität des Internets aber auch Straftaten begangen werden, die sich nur schwer und in einigen Fällen gar nicht mehr verfolgen lassen. Sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die technischen Gegebenheiten spielen in beiden Fällen für die tatsächliche Anonymität eine wichtige Rolle.

Die vorliegende Arbeit verbindet zwei Bereiche, die sonst häufig als Gegenpole oder sogar als unvereinbar dargestellt werden: Recht und Technik. Es wird umfassend untersucht, welchen Schutz die geltende Gesetzeslage Bürgern bietet, die - aus welchen Gründen auch immer - anonym bleiben möchten. Zum anderen geht der Autor darauf ein, welche technischen Möglichkeiten gegenwärtig zur Verfügung stehen, um identifizierende Spuren bei der Nutzung des Internets zu vermeiden.

Erst die Zusammenschau von rechtlich gewährtem Rahmen für Anonymität und technischen Möglichkeiten, sie herzustellen (oder sie zu brechen), ermöglicht einen umfassenden Blick auf den gegenwärtigen Status quo der elektronischen Anonymität in Deutschland. Die Ergebnisse der Arbeit sind daher nicht nur für Personen interessant, die vermeiden möchten, dass ihre personenbezogenen Daten umfassend überwacht und ausgewertet werden. Auch für den Gesetzgeber und die mit der Auslegung des inzwischen unüberschaubar gewordenen Regelungsgeflechts zu Datenschutz und Überwachung befassten Richter, Staats- und Rechtsanwälte ergeben sich wichtige Impulse.
Rezensionen
»Viele Problembereiche in ihren faktischen Verästelungen und Konsequenzen de lege lata und de lege ferenda in diesem komplexen Zusammenhang des vielfältigen Querschnittsgebiets so klar ins Bewusstsein gehoben und grundsätzlich wie systematisch analysiert zu haben, ist das große Verdienst dieser Arbeit, die damit eine bedeutende Grundlagenforschung darstellt.«
Dr. jur. Albrecht Götz v. Olenhusen, in: Archiv für Urheber- und Medienrecht, 3/2010