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Die Untersuchung versucht aufzuzeigen, dass das demokratische Legitimationsprinzip der Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche Legislativgewalt, die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden. Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich.…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung versucht aufzuzeigen, dass das demokratische Legitimationsprinzip der Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche Legislativgewalt, die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden. Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich. Dagegen sind die Stimmberechtigten bei der Teilnahme an plebiszitären Verfahren keiner Instanz verantwortlich und in ihrer autonomen Entscheidung frei. Unter dieser Grundanschauung erörtert der Autor u.a. die verfassungsrechtlichen Fragestellungen der konsultativen Volksbefragung, der Zulässigkeitsprüfung vor einem Volksbegehren und der quantitativen Erfolgsanforderungen (Quoren).
Autorenporträt
Der Autor: Klaus Herrmann wurde 1974 in Pirna geboren. Er studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesministerium der Justiz in Berlin tätig. Während der Promotion leitete er an der Universität Potsdam Arbeitsgemeinschaften zum Zivilrecht sowie zum Staats- und Verfassungsprozessrecht. Er absolvierte den Vorbereitungsdienst von 2001 bis 2003 am Berliner Kammergericht. Die Promotion erfolgte 2002 an der Universität Potsdam.