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Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges…mehr

Produktbeschreibung
Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken.
Autorenporträt
Tatjana Holter studied law in Berlin and London from 2008 until 2014, graduating with the first state bar exam. She worked as a student assistant for Prof. Dr. Eva Inés Obergfell at the Chair for Intellectual Property, Copyright, International Private Law and Comparative Law. After graduation, from 2014 to 2015 she was a research associate with WilmerHale in the antitrust and competition practice group. In 2015, she joined Prof. Dr. Gerhard Wagner at the Chair for Civil Law, Business Law and Economics as a post-graduate research assistant. She completed her PhD in 2018 and then completed her legal traineeship with the Berlin Higher Regional Court in 2020. Since then she has been a criminal defense lawyer, first at Hogan Lovells, now at Venedey, Dr. Gysi, Höfler in Berlin.