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Im Mai 1995 verurteilte das Osnabrücker Amtsgericht eine Sozialarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung und schrieb damit Rechtsgeschichte. Es war der erste Strafprozess, in dem eine Jugendamtsmitarbeiterin aufgrund - angeblicher - beruflicher Versäumnisse für den Tod eines von seiner Mutter vernachlässigten Kindes verantwortlich gemacht wurde. Seither kommt es immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren gegen Sozialarbeiter in tödlich verlaufenen innerfamiliären Kinderschutzfällen. Die auf fahrlässige Unterlassung gestützten Verfahren haben das deutsche Kinderschutzsystem auf…mehr

Produktbeschreibung
Im Mai 1995 verurteilte das Osnabrücker Amtsgericht eine Sozialarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung und schrieb damit Rechtsgeschichte. Es war der erste Strafprozess, in dem eine Jugendamtsmitarbeiterin aufgrund - angeblicher - beruflicher Versäumnisse für den Tod eines von seiner Mutter vernachlässigten Kindes verantwortlich gemacht wurde. Seither kommt es immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren gegen Sozialarbeiter in tödlich verlaufenen innerfamiliären Kinderschutzfällen. Die auf fahrlässige Unterlassung gestützten Verfahren haben das deutsche Kinderschutzsystem auf gesetzlicher und fachlicher Ebene verändert und das strafrechtliche wie gesellschaftliche Verantwortungsverständnis im Kinderschutzkontext erweitert.

In England ist es dagegen bislang noch zu keinem Strafprozess gegen Kinderschutzfachkräfte gekommen, obwohl solche Fälle dort im Vergleich zu Deutschland noch größere mediale und politische Resonanz erfahren. Beispielhaft steht der Fall »Baby P«, der 2007 zu einer extremen Hetzjagd gegen die betroffenen Kinderschutzfachkräfte geführt hat.

Die methodisch auf einen funktionalen Rechts- und Maßnahmenvergleich sowie auf qualitative Interviews mit englischen Experten gestützte Arbeit untersucht die unterschiedliche Entwicklung der Aufarbeitung von fehlgeschlagenen Kinderschutzfällen in Deutschland und England. Sie analysiert, warum es in dem einen Land zu einem strafrechtlichen Umgang mit Versäumnissen der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe gekommen ist, und in dem anderen Land nicht. Weitere Schwerpunkte der Analyse betreffen die Folgen der rechtspolitischen Funktionalisierung des Strafrechts für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe und die zu schützenden Kinder, mögliche Grenzen der Kriminalisierung, die Rolle des Strafrechts als Aufklärungs-, Vertrauensherstellungs- und Vergeltungsinstanz, seine Bedeutung als Qualitätssicherungsmaßnahme im Kinderschutz, aber auch die Schutzfunktion und andere mögliche Vorteile einer strafprozessualen Aufarbeitung für die Beteiligten.
Autorenporträt
Linn Katharina Döring studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit Schwerpunkt in der Kriminologie. Während des Studiums war sie studentische Hilfskraft am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und Chefredakteurin von Freilaw, einer Zeitschrift für junge Rechtswissenschaftler der Fakultät Freiburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen promovierte sie von 2013 bis 2017 am Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, von der Max-Planck-Gesellschaft gefördert. Im Frühjahr/Sommer 2015 war sie Gastwissenschaftlerin an der Universität Oxford. Seit April 2017 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Freiburg, u.a. mit einer Station in der Rechtsabteilung des Jugendamts des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald.
Rezensionen
»Das Buch sei allen Personen dringend empfohlen, denen es ein Anliegen ist, aus fehlgeschlagenen Kinderschutzfällen zu lernen und die sich zudem dafür interessieren, wie anderswo Aufarbeitung betrieben wird. Ebenso ist es interessant für Fachleute, die an einer kritischen Auseinandersetzung mit der aktuellen Aufarbeitungspraxis Interesse haben.« Prof. Dr. Ulrike Zähringer, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 4/2019
https://www.dvjj.de/zjj