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Rechtsvergleichung - Kischel, Uwe
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Zum Werk Dieses neue große Lehrbuch bietet eine umfassende, aktuelle und wissenschaftlich vertiefte Darstellung der Rechtsvergleichung. Als Grundlagenwerk soll es sowohl für Studierende und Doktoranden zur Einarbeitung und Vertiefung geeignet sein als auch für Wissenschaftler und Praktiker wichtige und teils neuartige Erkenntnisse, Strukturen und Diskussionsbeiträge bereithalten. Nach einer allgemeinen Einführung in die Rechtsvergleichung, ihre Vorgehensweise, ihre Beziehung zu Nachbargebieten und ihre Ziele befasst sich das Buch umfassend mit der aktuellen Methodendebatte, die weite Teile der…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk
Dieses neue große Lehrbuch bietet eine umfassende, aktuelle und wissenschaftlich vertiefte Darstellung der Rechtsvergleichung. Als Grundlagenwerk soll es sowohl für Studierende und Doktoranden zur Einarbeitung und Vertiefung geeignet sein als auch für Wissenschaftler und Praktiker wichtige und teils neuartige Erkenntnisse, Strukturen und Diskussionsbeiträge bereithalten.
Nach einer allgemeinen Einführung in die Rechtsvergleichung, ihre Vorgehensweise, ihre Beziehung zu Nachbargebieten und ihre Ziele befasst sich das Buch umfassend mit der aktuellen Methodendebatte, die weite Teile der allgemeinen Diskussion über Rechtsvergleichung beherrscht. Dabei wird Wert auf Aktualität gelegt und die große Bedeutung des öffentlichen Rechts ebenso berücksichtigt wie die des Privatrechts. Es erfolgt eine umfassende Darstellung der hauptsächlich rechtsvergleichenden Kontexte: Kontext des common law (mit Betonung der Unterschiede zwischen USA und England und einem Ausblick inandere Länder des common law); Grundkontext des kontinentaleuropäischen Rechts (mit Schwerpunkt Deutschland und Frankreich); Vielfalt des kontinentaleuropäischen Kontexts (mit Österreich, Schweiz, Spanien, Osteuropa, Skandinavien, Lateinamerika und der Frage der Konvergenz); Kontext afrikanischen Rechts (mit staatlichem Recht und einem Schwerpunkt beim traditionellen afrikanischen Recht in seiner heutigen Bedeutung); Kontexte in Asien (mit China, Japan/Taiwan/Südkorea, Indien, Indonesien); Kontext islamischen Rechts (mit klassischem islamischem Recht und der Rolle islamischen Rechts heute, Exkurs zum jüdischen und kanonischen Recht); Kontexte transnationalen Rechts (mit Völkerrecht, Europarecht, lex mercatoria).

Vorteile auf einen Blick umfassende und vertiefte Behandlung auch der nord- und osteuropäischen, lateinamerikanischen und nichtwestlichen Rechtsordnungen berücksichtigt gleichermaßen Privatrecht und öffentliches Recht zur Einarbeitung und Vertiefung gleichermaßen geeignet

Zielgruppe
Mit ausländischem Recht und Fragen der Rechtsvergleichung befasste Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Notare und Richter sowie Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaften.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 22.02.2016

Regeln hier und dort
Ein Meisterwerk zur Rechtsvergleichung

Es gibt nur wenige Rechtsgebiete, deren Umfang und Inhalt so umfangreich und gleichzeitig so wenig erforscht ist, dass in einem Jahrhundert nur zwei oder drei Standardwerke dazu verfasst werden. Dazu gehört die Rechtsvergleichung. Als Konrad Zweigert und Hein Kötz 1969 den ersten Band ihrer "Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiete des Privatrechts" vorlegten (zwei Jahre später folgte Band 2), war das eine wissenschaftliche Sensation.

Die hervorragend geschriebenen Bücher richteten sich an alle, die neugierig waren zu erfahren, was die Erweiterung des juristischen Gesichtskreises durch Rechtsvergleichung bedeutet und einträgt. In den Folgejahren wurde das Werk zum Exportschlager. Übersetzungen gab es unter anderem ins Englische, Italienische, Japanische, Russische und Chinesische. Ein halbes Jahrhundert später hat nun erneut ein multilingualer Landsmann einen großen Wurf zur Rechtsvergleichung vorlegt: Uwe Kischel, Professor der Universität Greifswald, der unter anderem in Lausanne und Yale studiert hat und an der Universität Thessaloniki, der Estnischen Diplomatenschule, der Universität Wroclaw, in Lettland oder an der Sorbonne Vorlesungen in deutscher, englischer und französischer Sprache gehalten hat. Kurzum: von Kischel kann man etwas Großes erwarten, und auf 1000 Seiten wird man wahrlich nicht enttäuscht. Dieses Buch ist eine Sensation und wird - hoffentlich - weltweit Furore machen.

Das liegt zum einen daran, dass Kischel die Grundlagen der Rechtsvergleichung ganz neu erarbeitet, zum anderen, weil er sie moderner, umfassender und überzeugender darstellt, als es Zweigert und Kötz heute noch sein können. So erläutert Kischel die rechtskulturellen Unterschiede und erklärt damit bestehende unterschiedliche Denkgewohnheiten: "Das Vorgehen von Fall zu Fall, wie es im common law verbreitet ist, das systematisch-deduktive kontinentaleuropäische Denken, ein gewisser Rechtsnihilismus in Russland oder die sehr pragmatische Herangehensweise in Skandinavien können interkulturelle Rechtsdiskussionen zwar befruchten, ebenso leicht aber auch zum Erliegen bringen, wenn den Beteiligten die Unterschiede nicht bewusst sind. Die unbewusste Unterstellung, alles müsse im Grunde ähnlich, das heißt, natürlich wie zu Hause, sein, ist eine der größten Konfliktquellen."

So sei beispielsweise unter englischen Juristen die Ansicht zu hören, es gebe nichts Schlimmeres als amerikanische Anwälte, die nach London einfliegen und glaubten, sie würden das englische Recht im Grundsatz verstehen. Ähnlich scheint es sich manchmal zwischen deutschen und österreichischen Rechtswissenschaftlern zu verhalten, die sich zum Teil gegenseitig, wenn auch meist unter vorgehaltener Hand, einerseits mangelnde wissenschaftliche Vertiefung, andererseits verquaste Theorielastigkeit vorwerfen.

Kischels Werk gewöhnt dem Leser rasch einen rechtskulturellen Imperialismus ab. Dabei geht es um die Einstellung, das eigene Recht sei grundsätzlich besser, sinnvoller oder sachgerechter. "Vor so einer weittragenden Aussage sollten stets das gesamte rechtliche Umfeld, die Unterschiede in der Rechtskultur, in der Sichtweise des Problems seitens der Bevölkerung sowie die abweichenden rechtlichen Konzeptionen und Institutionen beachtet werden." Mindestens ebenso groß kann die Gefahr des rechtskulturellen Selbstimperialismus sein, der bedenkenlos fremde Versatzstücke in die eigene Rechtsordnung übernehmen will, weil sie angeblich besser sind.

Kischel erinnert an die Einführung sogenannter "codes of conduct". Dabei handelt es sich um in schriftliche Form gegossene Ethikregeln, die sich insbesondere amerikanische börsennotierte Unternehmen als eine Art Selbstverpflichtung gaben: "Dass diese codes aufgrund der bereits bestehenden, vielfältigen gesetzlichen Regelungsmechanismen in Deutschland eher überflüssig waren oder sogar drohten, in erheblichen Widerspruch mit Normen des deutschen Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Gesellschaftsrechts zu stehen, stieß auf wenig Gehör."

Auch in der Anwaltspraxis kann die Rechtsvergleichung eine Rolle spielen, bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen etwa schon im Vorfeld, wenn eine Absichtserklärung oder ein "letter of intent" vereinbart wird. Für einen deutschen Juristen ist diese Erklärung nicht bindend, für den englischen Kollegen schon. In den Verhandlungen muss der deutsche Jurist damit rechnen, dass die englische Seite unterstellt, ohne Gegenleistung nicht an ihre Erklärungen gebunden zu sein, während dieses Konzept (die sogenannte "consideration") dem deutschen Recht völlig fremd ist.

Einen großen Teil von Kischels Werk umfasst die gelungene Darstellung der Kontexte europäischen, afrikanischen, asiatischen und islamischen Rechts. In Russland wird ein erheblicher Rechtsnihilismus ausgemacht. Das Recht wird dort nicht als zentrales, stabilisierendes und freiheitssicherndes Element angesehen. Viele Menschen betrachten es als bloßes Werkzeug der jeweils herrschenden Klasse.

Die Ausführungen dazu sind für alle Unternehmer interessant, die mit Russland Geschäfte machen. Das Buch von Zweigert und Kötz erlebte übrigens 1996 seine dritte und letzte Auflage. "Anders als früher erscheint diese Auflage in einem Band", hieß es damals im Vorwort: "Das war deshalb möglich, weil mit dem Zusammenbruch des Sowjetkommunismus auch der sozialistische Rechtskreis vom Erdboden fast verschwunden ist und damit auf einen Schlag 60 Druckseiten eingespart werden konnten." Gut, dass Kischel die Notwendigkeit gesehen hat, ausführlich über die "Reste sozialistischen Denkens" im heutigen Osteuropa zu schreiben. Hoffentlich wird auch sein Werk eines Tages ins Russische übersetzt. Zuvor verdient das Meisterwerk aber im deutschsprachigen Raum eine breite Rezeption.

JOCHEN ZENTHÖFER

Uwe Kischel: Rechtsvergleichung. Verlag C. H. Beck, München 2015, 1010 Seiten, 99 Euro.

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