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Die "Kleinen Schriften" des Tübinger Staatsrechtslehrers kreisen um die Aufgaben und Grenzen von Recht und Staat. Dazu wird die gentechnische Gefährdung der Garantie der Menschenwürde ebenso untersucht wie der Rechtsstaatspatriotismus der 20.-Juli-Verschwörer. Es folgt ein rechtsvergleichender Blick auf Restitutionslösungen sowie je eine verfassungstheoretische und rechtshistorische Skizze. Das Verteilungsergebnis der UNO-Seerechtsreform wird als ungerecht qualifiziert. In den Kursänderungen "Anatoliens" wird eine Gefährdung seiner EU-Perspektive gesehen. Die Einheit der Völkerrechtsordnung…mehr

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Produktbeschreibung
Die "Kleinen Schriften" des Tübinger Staatsrechtslehrers kreisen um die Aufgaben und Grenzen von Recht und Staat. Dazu wird die gentechnische Gefährdung der Garantie der Menschenwürde ebenso untersucht wie der Rechtsstaatspatriotismus der 20.-Juli-Verschwörer. Es folgt ein rechtsvergleichender Blick auf Restitutionslösungen sowie je eine verfassungstheoretische und rechtshistorische Skizze. Das Verteilungsergebnis der UNO-Seerechtsreform wird als ungerecht qualifiziert. In den Kursänderungen "Anatoliens" wird eine Gefährdung seiner EU-Perspektive gesehen. Die Einheit der Völkerrechtsordnung sieht Graf Vitzthum durch islamische und russische Rechtsvorstellungen herausgefordert. Abschließend geht es um staatsrechtliches und poetisches Wissen: um staatsrelevante Erkenntnisse aus dem staatsfernen Freiheitsreich der Dichtung, untersucht an den Demokratievorstellungen von Stefan George, Herrmann Broch, Günter Grass und Juli Zeh. Geist und Macht, wird deutlich, brauchen einander, zumal in Deutschland.
Rezensionen
"Der Autor hat etwas zu sagen, und er sagt es klar. [...] Der Autor verfügt über eine zupackende Sprache, gelegentlich (wie in 'Der Dichter und der Staat') kämpferisch. Er schreibt pointenreich, zeitweise mit guten Aphorismen und gelegentlich (selbst-)ironisch. [...] Das Buch ist zwar keine 'Summe eines Gelehrtenlebens', aber doch ein Korb mit einigen der schönsten Früchte, die der Gelehrte hat wachsen lassen." Prof. Dr. Ulrich Karpen, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 24/2018