Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes 'Nullum crimen nulla poena sine lege' im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983
Bernd Eicholt
Broschiertes Buch

Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes 'Nullum crimen nulla poena sine lege' im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983

Insbesondere in c. 1399 CIC/1983

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Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe für jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem Ärgernis führt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Gründe, die hierfür in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht übertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirc...