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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Veranstaltung: Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit in Kraft treten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1993 mit dem Ziel eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes macht die Forderung nach freiem Wettbewerb auch vor jenen Märkten nicht mehr halt, die einst als natürliches Monopol galten, wie die Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser. In nahezu jedem Sektor wurden - zum Teil bereits vor 1993 -…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Veranstaltung: Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit in Kraft treten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1993 mit dem Ziel eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes macht die Forderung nach freiem Wettbewerb auch vor jenen Märkten nicht mehr halt, die einst als natürliches Monopol galten, wie die Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser. In nahezu jedem Sektor wurden - zum Teil bereits vor 1993 - Richtlinien erlassen, die den Wettbewerb im jeweiligen Sektor anregen sollten. Mit Ausnahme des Wassersektors verfügt jeder Markt über eine entscheidende Richtlinie zur Liberalisierung, die von der EU erlassen worden ist und von den Mitgliedstaaten mit entsprechenden Zeitvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden muss. 1998 trat die EU-Postrichtlinie in Kraft, die die neue Postrichtlinie 4 Jahre später verschärfte. Es wurde darin ein Zeitplan zur Liberalisierung mit dem Bestreben vorgegeben, eine vollständige Liberalisierung bis 2009 zu erreichen. Bereits vor Verabschiedung der entscheidenden Richtlinie in der Telekommunikation 1996, in der der 01.Januar 1998 als Frist für die vollständige Liberalisierung in diesem Sektor galt, wurden Richtlinien erlassen, die den Weg zu einem liberalisierten Markt bahnten. Wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie von 1996 in nationales Recht hat die EU einigen Ländern ein Verfahren eröffnet. Die Basis für die heutige Liberalisierung im Energiesektor schufen bereits der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von Kohle und Stahl von 1951, der Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft von 1957, die Richtlinie zur Gewährung von Preistransparenz und die Richtlinie zum Transit elektrischer Energie 1990. Die entscheidende EU-Binnenmarktrichtlinie Strom trat 1997 in Kraft, die eine schrittweise oder sofortige Öffnung des Marktes als Optionen für die Mitgliedstaaten vorsieht, gefolgt von der Binnenmarktrichtlinie für Gas ein Jahr später, die einen Zeitplan für die schrittweise Marktöffnung enthält. Eine vollständige Öffnung des Energiemarktes wird für das Jahr 2007 erwartet. Da sich der Wettbewerb im Wassersektor schwierig gestaltet, ist bisher noch keine Richtlinie der EU zur Liberalisierung erlassen worden. Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme bei einer gemeinsamen Netznutzung. Die Qualität des Wassers könnte dabei unter Umständen beeinträchtigt werden und ein Neu- oder Umbau des nicht wettbewerblich organisierten Netzes würde zu hohen Kosten führen. [...]

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