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Inhaltsangabe:Einleitung: Veränderte Bedingungen der Wirtschaft stellen Unternehmen bereits seit geraumer Zeit immer häufiger vor die Überlegung die Unternehmensstruktur im Zeitablauf grundlegend zu verändern. Das Umwandlungsrecht hat insoweit das primäre Ziel, den Unternehmen Möglichkeiten zu eröffnen, sich an diese veränderten Bedingungen anzupassen. Das Umwandlungssteuergesetz hat die Aufgabe, Umwandlungen, falls keine anderen steuerlichen Regelungen dem entgegenstehen, steuerneutral zu stellen (Besteuerungsaufschub). Es schlägt dabei eine Brücke zwischen den verschiedenen…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Veränderte Bedingungen der Wirtschaft stellen Unternehmen bereits seit geraumer Zeit immer häufiger vor die Überlegung die Unternehmensstruktur im Zeitablauf grundlegend zu verändern. Das Umwandlungsrecht hat insoweit das primäre Ziel, den Unternehmen Möglichkeiten zu eröffnen, sich an diese veränderten Bedingungen anzupassen. Das Umwandlungssteuergesetz hat die Aufgabe, Umwandlungen, falls keine anderen steuerlichen Regelungen dem entgegenstehen, steuerneutral zu stellen (Besteuerungsaufschub). Es schlägt dabei eine Brücke zwischen den verschiedenen Besteuerungskonzepten (EStG, KStG, GewStG) für Kapitalgesellschaften auf der einen und Personengesellschaften sowie natürliche Personen auf der anderen Seite. Das deutsche Umwandlungs- bzw. Umwandlungssteuerrecht unterlag in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen. Am 12. Dezember 2006 wurde die vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geänderte und vom Bundesrat am 24. November 2006 angenommene Version des ¿Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)¿ vom 7. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, verkündet und trat damit in Kraft. Das Gesetz dient der Anpassung des deutschen Steuerrechts an Vorgaben und Entwicklungen des europäischen Gesellschafts- und Steuerrechts. Ziel ist die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle, grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU und des EWR unter Wahrung deutscher Besteuerungsrechte im Rahmen der Vorgaben des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts. Durch das SEStEG wurden erstmals auch ausländische Umwandlungsvorgänge gesetzlich normiert. Das Umwandlungssteuerrecht wurde in diesem Zusammenhang durch Art. 6 des SEStEG vollständig erneuert. Eine umfassende Änderung erfuhr zudem das Umwandlungsrecht durch das ¿Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes¿ vom 19. April 2007. Notwendig wurde diese Reaktion des deutschen Gesetzgebers insbesondere durch verschiedene Entscheidungen des EuGH, die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperative Europaea, SCE) sowie die Verschmelzungs- und Fusionsrichtlinie. Die hohe Komplexität des Umwandlungssteuerrechts und die zahlreichen Neuerungen geben Anlass dazu, sich intensiv mit der Thematik auseinander zusetzen. Die vorliegende Arbeit [...]

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