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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Der Lehrer / Pädagoge, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Erziehungswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Proseminar Schulrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Lehrer haben neben dem staatlichen Bildungsauftrag auch einen staatlichen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, dass sie die ihnen anvertrauten Schüler nicht nur vor Schaden bewahren müssen, sondern sie sind auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass andere Personen durch diese Schüler keinen Schaden erleiden. Aber wie kann diese Aufsichtspflicht interpretiert werden…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Der Lehrer / Pädagoge, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Erziehungswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Proseminar Schulrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Lehrer haben neben dem staatlichen Bildungsauftrag auch einen staatlichen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, dass sie die ihnen anvertrauten Schüler nicht nur vor Schaden bewahren müssen, sondern sie sind auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass andere Personen durch diese Schüler keinen Schaden erleiden. Aber wie kann diese Aufsichtspflicht interpretiert werden und wo liegen die Grenzen? Ich denke, es ist für jeden angehenden Lehrer notwendig zu wissen, wann, wo und in welchem Maße er seiner Aufsichtspflicht nachgehen muss. Ich halte diese Pflicht neben dem Bildungsauftrag für eine der wichtigsten, da es bei ihrer Vernachlässigung nicht nur zu Streitigkeiten, sondern auch zu erheblichem Schaden kommen kann, sei es Sachschaden oder Personenschaden, sei es der eigene Schüler, oder eine andere Person, die durch diesen verletzt wird. Allerdings kann die Verletzung dieser Pflicht auch zu strafrechtlichen Konsequenzen oder zu arbeits- und disziplinarrechtlichen Sanktionen führen und ist aus diesem Grund eine ständige Furcht der Lehrer. Ist deswegen eine ständige Aufsicht immer und überall nötig und kann man Unfälle nur durch übergroße Ängstlichkeit und Vorsicht verhindern? Die Ausübung dieser Aufsichtspflicht ist bei jedem einzelnen Lehrer individuell. Ständige Aufsicht und übertriebene Ängstlichkeit sind auch nicht die Regel für die Einhaltung dieser Pflicht. Die Pflichterfüllung des Lehrers liegt zunächst schon in verantwortungsvollem Handeln und Umsicht. Trotzdem gibt es in bestimmten Situationen klare Vorschriften, die dem Lehrer weniger Spielraum lassen. Einige solche Situationen möchte ich in dieser Hausarbeit klären. Ich habe es für sinnvoller gehalten, mehrere Aspekte in einem allgemeineren Umfang anzusprechen, als eine bestimmte Situation ausführlich zu behandeln, um einen größeren Überblick über eine der wichtigsten Pflichten der Lehrer zu geben.

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