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Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der Rückkaufswert, den der Versicherer im Stornofall auszahlen muss, geringer ist als der wirkliche Wert (sog. "innerer Wert") der Police. Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen von Versicherungsnehmern, die den Vertrag…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der Rückkaufswert, den der Versicherer im Stornofall auszahlen muss, geringer ist als der wirkliche Wert (sog. "innerer Wert") der Police. Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen von Versicherungsnehmern, die den Vertrag anderenfalls stornieren würden und treten entweder als neuer Versicherungsnehmer ein oder erhalten sämtliche Rechte aus dem Vertrag, für den sie im Gegenzug die künftigen Prämien zahlen. Ziel ist es, die renditeoptimierten Policen in größeren Pakten gewinnbringend an Investoren zu verkaufen. Die Arbeit untersucht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse, inwieweit sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, den USA und Großbritannien voneinander unterscheiden und was mögliche Ursachen dafür sein können. Es wird analysiert, ob und inwieweit ein Verkauf auf dem Zweitmarkt im Vergleich zur Kündigung der Versicherung vorteilhaft für die beteiligten Parteien ist und wie die Übertragung der Police rechtlich zu gestalten ist, um ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. Dabei wird auch aufgezeigt, ob es bereits nach geltendem Recht eine Rechtspflicht des Versicherers, des Versicherungsvermittlers sowie weiterer Sachwalter gibt, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu informieren.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema "Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung" (Duncker & Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht ("Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften", Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senio

ren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.