16,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Im Amerikanischen bezeichnet der Terminus hate speech jede verletzende Rede wie Beleidigung, Drohung, Schimpfnamen. Unter Rückgriff auf die Sprechakttheorie von J.L. Austin diskutiert Judith Butler einerseits die gegenwärtige Debatte der hate speech, um andererseits zu einer allgemeinen Theorie der Performativität des politischen Diskurses zu gelangen.

Produktbeschreibung
Im Amerikanischen bezeichnet der Terminus hate speech jede verletzende Rede wie Beleidigung, Drohung, Schimpfnamen. Unter Rückgriff auf die Sprechakttheorie von J.L. Austin diskutiert Judith Butler einerseits die gegenwärtige Debatte der hate speech, um andererseits zu einer allgemeinen Theorie der Performativität des politischen Diskurses zu gelangen.
Autorenporträt
Judith Butler, geboren 1956, ist Maxine Elliot Professor für Komparatistik, Gender Studies und kritische Theorie an der University of California, Berkeley. 2012 erhielt sie den Adorno- Preis der Stadt Frankfurt am Main.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 24.03.1998

Glückauf in der Sprachkampfbahn
Alles ist etwas anders: Judith Butler baut auf die Götter der Redekunst / Von Andreas Platthaus

Als Gottlob Frege zwischen Gebrauch und Anführung von Begriffen unterschied, nahm er in Kauf, daß der letztere Ausdruck doppeldeutig verstanden werden konnte. Eine "Anführung" bezeichnete für ihn die Bezugnahme auf einen Begriff. Die Anführungszeichen, mit denen man eine uneigentliche (etwa ironische) Verwendung von Wörtern anzeigt, kennzeichnen eine solche Sprachpraxis. Einen Begriff "anführen" kann aber auch als dessen Irreleitung verstanden werden: Er wird vom Sprecher angeführt, also lächerlich gemacht, hereingelegt, veralbert. Diese Auslegung der Fregeschen Anführung ist selbst eine solche. Sie muß Interpreten entgehen, die sich allein auf den "Gebrauch" seiner "Anführung" verlassen.

Das ist bei Sprachvirtuosen wie der amerikanischen Rhetorikerin Judith Butler nicht zu befürchten. Ohne daß sie explizit auf Freges Doppeldeutigkeit eingeht, zieht sie aus dieser die zentrale These ihres neuen Buchs. In "Haß spricht", im vergangenen Jahr in Amerika erschienen und jetzt schon (ausgesprochen textgetreu) übersetzt, widmet sie sich der "performativen" Kraft von Sprache und der sie regulierenden staatlichen Sanktionen. Performativität versteht Butler als die Fähigkeit, mittels des Gebrauchs von Wörtern genau das herbeizuführen, was sie jeweils aussagen. Diese Kraft untersucht sie im Hinblick auf verletzende Sprache, auf das, was Butler hate speech nennt. Die Übersetzer haben dafür keine deutsche Entsprechung gefunden; juristisch würde der Tatbestand der Beleidigung (strafrechtlich) oder Verunglimpfung (zivilrechtlich) am ehesten dem entsprechen, was hate speech im Amerikanischen bedeutet.

Doch der Begriff umfaßt noch mehr, und hier kommt eine Ausdruckskraft ins Spiel, die nicht notwendig sprachlich artikuliert sein muß: 1992 hatte ein amerikanischer Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob das Verbrennen eines Kreuzes im Garten einer schwarzen Familie - eine traditionelle Praxis des Ku-Klux-Klans - vom ersten amerikanischen Verfassungszusatz gedeckt sei, der das Recht auf freie Meinungsäußerung festschreibt. Die Entscheidung bejahte das.

Auf der Grundlage dieses Urteils entwickelt Butler ihre Kritik an jeder staatlichen Sanktionierung von Sprache und sonstigen performativen Äußerungen. Ihr ist klar, daß die Kreuzverbrennung einen rassistischen Hintergrund hatte; sie wehrt sich allerdings gegen die Gleichsetzung einer solchen Äußerung mit einer Tat. Unter Rückgriff auf John L. Austins Sprechakttheorie unterscheidet Butler zwischen illokutionären und perlokutionären Äußerungen. Erstere sind konstitutiv, sie tun das, was sie sagen, in dem Augenblick, in dem sie ausgesprochen werden. Beispiele für diese extreme Performativität sind Gerichtsurteile oder die Deklaration von Gesetzen. Perlokutionäre Äußerungen rufen dagegen Folgen hervor, die erst nach der Aussprache eintreten. Derart wirkt für Butler die Kreuzverbrennung: Sie gibt ein Signal, das rassistische Ausschreitungen zur Folge haben kann. Die derzeit meinungsführenden Befürworter einer strikten Eindämmung von hate speech sehen hier illokutionäre Kräfte am Werk: Duch den Bezug auf den Ku-Klux-Klan sei die Kreuzverbrennung ein unmittelbarer Angriff auf die schwarze Familie, und solche Äußerungen gehörten verboten.

Indem Butler für eine perlokutionäre Deutung plädiert, behauptet sie, daß zwischen der Äußerung und ihren Folgen eine Pause liege, eine Zeitspannen, binnen welcher der Angegriffene reagieren muß. Ein Beleidigter habe immer die Möglichkeit die gegen ihn gerichtete hate speech umzudeuten.

In dieser Umdeutung oder "Resignifizierung" sieht Butler die Gewähr für eine "lebendige sprachliche Zukunft". Die werde zudem durch die zwangsläufige Ungerechtigkeit jeder Beleidigung garantiert: "Keine Bezeichnung kann für sich behaupten, daß sie die Bedeutung dessen, was wir sind und was wir tun, vollständig ausschöpft. Wenn dies geschähe, wäre die Möglichkeit verschlossen, mehr und anders zu werden, als wir geworden sind. Anders formuliert, wäre damit die Zukunft unseres Lebens in der Sprache verworfen, eine Zukunft, in der der Signifikant gerade ein umstrittener Ort bleibt, der für eine demokratische Reartikulation offen ist."

Schlichter formuliert: Jeder Beleidigte hat die Möglichkeit, die Verletzungen durch Sprache dadurch zu heilen, daß er einerseits auf das Wissen der Gesellschaft bauen kann, daß keine wie auch immer geartete Bezeichnung ihn in seiner Individualität umfassend beschreibt. Andererseits kann er die ihm zugedachte Beleidigung umdeuten und ihr damit einen neuen Inhalt geben. So hat etwa die Homosexuellenbewegung gehandelt, als sie sich in Amerika das Schimpfwort "queer" aneignete und zu ihrer Selbstbezeichnung machte. In Deutschland wurde der Begriff "schwul" in gleicher Weise gegen seinen pejorativen Charakter gewendet.

Hier kommt Freges Anführung ins Spiel. Jede Beleidigung ist bereits ein Zitat, weil sie auf tradierten Vorurteilen beruht, die meist nichts mit der eigentlichen Bedeutung eines Wortes zu tun haben - die Beleidigung verwendet den Begriff gleichsam in Anführungszeichen. Zugleich kann aber auch der Beleidigte diese Anführung seinerseits anführen und sie damit ins Lächerliche ziehen. Die Wiederholung der Verletzung durch den Verletzten begründet einen Heilungsprozeß, die Sprache ermöglicht eine Korrektur ihrer eigenen Verfehlungen. Butler hat deshalb das Ideal einer rhetorisch verfaßten Gesellschaft auf ihre Fahnen geschrieben: "An Stelle einer staatlich gestützten Zensur geht es um einen gesellschaftlichen und kulturellen Sprachkampf, in dem sich die Handlungsmacht von der Verletzung herleitet und ihr gerade dadurch entgegentritt."

Dieser Sprachkampf ist natürlich eine verschärfte Version von Wittgensteins individuellen Sprachspielen. Das Prinzip ist das gleiche, doch angereichert durch Wettbewerb: In dem Sprachkampf, der das Leben ausmacht, sind Schiedsrichter in Butlers Augen überflüssig. Alle Begriffe nämlich, deren Anführung der Staat unter Strafe stellt, sind auch den dadurch Herabgesetzten als Waffe im Sprachkampf entzogen, eine Umdeutung ist somit nicht mehr möglich. Schlimmer noch: Vor Gericht müssen die beleidigenden Äußerungen wiederholt werden, damit sie geahndet werden können. Dadurch bekommt nur die pejorative Bedeutung Dauer verliehen. Deshalb sind alle Versuche einer Sprachzensur in Butlers Augen kontraproduktiv.

Folgt man ihren Vorstellungen, erhielte man einen vollkommen liberalisierten Sprachmarkt. Er ließe freilich keinerlei Raum für Tabus. Ob Auschwitzlüge oder Volksverhetzung - alles wäre erlaubt und in seiner Wirksamkeit allein dem Recht des Sprachgewaltigeren überlassen. Wer sich beim Anführen als der Geschickteste beweist, wird bei einer solchen Konstellation Anführer - eine Konsequenz, die Freges Begriffsbildung noch konsequenter erscheinen läßt. Butler aber ist von ihrer philosophischen Sozialisation her (sie studierte mehrere Jahre in Heidelberg) keine Logikerin, sondern eine Idealistin. Mit ihren Vorläufern Kant und Hegel glaubt sie an eine positive Teleologie. Für die begabte Rhetorikerin ist es keine Frage, wer im Sprachkampf siegreich bleiben wird.

Der amerikanische Titel ihres Buchs lautet "Excitable Speech", was sich mit "erregtem Sprechen" übersetzen läßt. Als juristischer Terminus kennzeichnet diese Bezeichnung in den Vereinigten Staaten solche Äußerungen, die unter Zwang oder in emotionalen Ausnahmesituationen gemacht wurden und deshalb vor Gericht nicht verwendbar sind. Gemäß Butlers Ausführungen muß die gesamte Sprache als excitable speech betrachtet werden, es sollte ein vollständiges Beweisverwertungsverbot auf allen Äußerungen liegen.

Diese Annahme hat gravierende Folgen. Wo bislang der Gehalt von Worten noch der Überprüfung durch höhere Instanzen ausgesetzt war - was letztlich der Wahrheitsfindung dient -, wäre nun die Kraft der Rede allein entscheidend. Der Streit mit Argumenten würde ersetzt durch einen Streit mit Worten, der kein Wahrheitskriterium mehr gestattete, sondern nur noch eine herrschende Meinung, die fortwährend je nach rhetorischer Virtuosität revidiert oder bestätigt werden könnte. Hier haben wir - wenn wir Butler zu Ende denken und ihre Beschränkung auf Beleidigungen außer acht lassen - eine neue Stufe von Wissenschaftstheorie erreicht, die nicht einmal mehr das Prinzip der Falsifizierung für möglich erachtet, sondern alle Entscheidungen in die Obhut von Meinungsbildung legt. Wo bei Hegel noch die Religion die oberste Stelle im System einnahm, steht bei Butler die Rhetorik. Der Geist spricht in Zungen.

Bereits in der Antike hatte der Rhetoriklehrer Quintilian die Risiken eines solchen Primats der Wort- über die Staatsgewalt erkannt und den vir bonus, den "ehrenwerten Mann", zum idealen Redner erklärt. Nur wer tugendsam ist, kann auch als Redner überzeugen. In Judith Butlers Theorie findet sich von diesem Regelwerk des griechisch-römischen Sprachkampfs keine Spur mehr, sie proklamiert den Freistil. Mitringen darf, wer bereit ist, sich auf verbale Mittel zu beschränken; Tugend ist keine Vorbedingung. Alle, die in bezug auf Beleidigungen eine ziemlich hohe Taille haben, werden einige Griffe unter die Gürtellinie erdulden müssen, wenn Butlers Konzeption sich durchsetzt. So sympathisch das Plädoyer fürs freie Wort auch sein mag, mancher wird sich nicht mehr erheben, wenn er erst im Sprachkampf auf der Matte liegt. Bei Rhetorik-Professorinnen ist das etwas anderes. Sie sind per Profession bereits als "Anführerinnen" ausgewiesen. Aber gilt das nur im Sinne Freges oder auch politisch?

Judith Butler: "Haß spricht". Zur Politik des Performativen. Aus dem Amerikanischen von Kathrina Menke und Markus Krist. Berlin Verlag, Berlin 1998. 255 S., geb., 36,- DM.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 01.08.2006

Brillanz, beliebig
Wenn der Hass spricht, will Judith Butler darüber reden
Auch die deutsche Neuauflage von Judith Butlers „Haß spricht” (amerikanisches Original: „Exitable Speech”, 1997) steht vor derselben Problematik wie die Erstveröffentlichung. Es geht um juristische Differenzen, welche letzten Endes auch kulturelle sind. In den Vereinigten Staaten findet die Diskussion um das Phänomen hate speech immer vor dem Hintergrund des ersten Verfassungszusatzes statt. Dort wird Redefreiheit als grundlegendes Bürgerrecht gesichert und als fundamentale Bedingung weiterer Rechte begriffen. Demgegenüber kommt in Europa, und besonders Deutschland, der Redefreiheit eine solch zentrale Stellung nicht zu. Diskriminierendes Sprechen kann hier zum kriminellen Akt werden, der strafrechtlich zu ahnden ist. Angesichts der inhumanen Reden des Nationalsozialismus erfolgte die Gründung der Nachkriegsrepublik auf Basis einer Einschränkung von Rechten. Die Vereinigten Staaten setzen dagegen den ersten Verfassungszusatz als vermeintlich liberales Manifest absolut.
Judith Butler versucht über die Debatte um hate speech zu einer Theorie der Performanz politischer Diskurse zu gelangen. Die in den letzten Jahren zum akademischen Popstar gewordene Autorin der poststrukturalistischen Standardwerke „Gender Trouble” (1990) und „Bodies That Matter” (1993) präsentiert sich dabei wie gewohnt zwischen Brillanz und Beliebigkeit.
Zum einen sticht Butlers noch immer revolutionärer Ansatz hervor. Sie problematisiert die Annahme fixer Geschlechteridentitäten und hinterfragt erkenntnistheoretische Methoden selbst, fordert aber immer auch eine politische Dimension ein. So führt Butler akribisch verschiedene Formen der Sprache in Hinblick auf ihr Handlungspotential an und verknüpft diese stets mit ideologiekritischen Betrachtungen.
Zum anderen aber sind Butlers begriffliche Unschärfen nicht zu übersehen. Der Begriff einer Performanz wird wie schon in ihren Arbeiten zur Geschlechterdifferenz nicht eindeutig bestimmt. Butler bezieht ihn sowohl auf den Bereich der Linguistik wie auch auf das Feld politischer Praxis, ohne Definitionen oder Differenzierungen vorzunehmen. Oft wirken ihre Ausführungen daher wie ein Steinbruch, aus dem sich interdisziplinär und unverbindlich bedient werden kann.
Wenn Butler dann allerdings doch einmal konkret wird, sind ihre Anmerkungen meist äußerst aufschlussreich. Besonders hinsichtlich der im ersten Zusatz der US-amerikanischen Verfassung garantierten Redefreiheit gelingen Butler Feststellungen von großer Schärfe. Das Gesetz selbst sei Bestandteil der bürgerlichen Staatsräson und gestalte sich gerade nicht unparteiisch, sondern schließe vielmehr Homosexuelle, Schwarze oder Frauen aus. Für Butler erscheint daher ein Vertrauen auf juristische Schritte töricht, würden diese doch von der herrschenden Logik kontrolliert. Wer also versuche, das Gesetz für sich zu instrumentalisieren, leiste im gleichen Atemzug einem repressiven Staatsapparat Vorschub. Durch eine Fetischisierung des Rechtstaats und Forderung nach staatlich legalisierter Zensur würde genau das Wirklichkeit, was man eigentlich zu bekämpfen suche.
Diesbezüglich sind Judith Butlers Ausführungen gerade in Deutschland so brisant wie nirgends sonst. Wie kann man mit antisemitischen Ausfällen in dem Land umgehen, welches die Shoa zu verantworten hat? Butler setzt auf die subversiven Möglichkeiten der Sprache selbst. Fehlaneignung und Neubesetzung lauten ihre Schlüsselbegriffe in „Haß spricht”. Sie ruft insbesondere jene dazu auf, Begriffe umzukodieren, welche vom dominanten Diskurs ausgeschlossen sind. In einem Akt konstruktivistischer Verschiebung könne hate speech auch und gerade von ihnen entwertet werden. Um an die Wurzeln, der hate speech zu gelangen, „muss man darüber sprechen beziehungsweise dagegen sprechen, und man muss Wege des Wieder-Sprechens finden, die dieser Rede ihre verletzende Wirkung entziehen” - so Judith Butlers gleichwohl schlüssiges wie weiterdiskussionswürdiges Fazit.
IVO RITZER
JUDITH BUTLER: Haß spricht. Zur Politik des Performativen. Aus dem Amerikanischen von Kathrina Menke und Markus Krist. Edition Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006. 263 Seiten, 10 Euro.
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Eine Dienstleistung der DIZ München GmbH
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Die Texte der amerikanischen Philosophin Judith Butler hinterlassen bei Ivo Ritzer stets einen ambivalenten Eindruck. So auch ihr jetzt in einer Neuauflage vorliegendes Werk "Hass spricht", das die Diskussion um die "hate speech" zu einer allgemeinen Theorie der politische Rede führen will. Zwischen "Brillanz und Beliebigkeit" siedelt Ritzer die feministische Autorin an, die seiner Ansicht nach in den letzten Jahren zum "akademischen Popstar" avancierte. Butlers Ansatz, die Annahme fester Geschlechteridentitäten und erkenntnistheoretische Methoden zu problematisieren und mit politischen Forderungen zu verbinden, fasziniert Ritzer noch immer. Andererseits will und kann er Butlers "begriffliche Unschärfen" nicht übersehen. Der zentrale Begriff der Performanz zum Beispiel bleibt für Ritzer schlicht zu vage und unbestimmt. Am stärksten findet er die Autorin, wenn sie konkret wird, und etwa in dem ersten Zusatz der US-amerikanischen Verfassung (Redefreiheit) einen Bestandteil bürgerlicher Staatsräson erkennt, der in Wirklichkeit nicht unparteiisch sei, sondern Homosexuelle, Schwarze und Frauen ausgrenze.

© Perlentaucher Medien GmbH