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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,70, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Vorwort[...]Elterngeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden. Kinder, die vor dem 1.1.2007 geboren sind erhalten weiterhin das Erziehungsgeld nach den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Das Elterngeld wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert, ist somit also steuerfinanziert. Zur Gegenfinanzierung entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Erziehungsgeld wurde zwar nur unterhalb niedriger…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,70, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Vorwort[...]Elterngeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden. Kinder, die vor dem 1.1.2007 geboren sind erhalten weiterhin das Erziehungsgeld nach den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Das Elterngeld wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert, ist somit also steuerfinanziert. Zur Gegenfinanzierung entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Erziehungsgeld wurde zwar nur unterhalb niedriger Einkommensgrenzen gewährt, dafür aber bis zu zwei Jahren in Höhe von monatlich 300 EUR. Somit bewirkt das Elterngeld lediglich eine Umverteilung zwischen verschiedenen Familien. Die Gesamtheit der Familien wird jedoch durch das neue Elterngeld kaum besser gestellt.[...]4. AntragstellungDas Elterngeld wird auf schriftlichen Antrag geleistet. Eine rückwirkende Gewährung ist nur für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung möglich.Mit der Antragstellung muss die Zahl und Lage der Bezugsmonate angegeben werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Die anspruchsberechtigten Eltern sollen die Entscheidung wer von ihnen Elterngeld erhalten soll grundsätzlich einvernehmlich treffen. Sie müssen selbst entscheiden, wer von ihnen für welche Monate anspruchsberechtigt sein soll. [...]7. Das RegelelterngeldDas Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 % des vor der Geburt erzielten EinkommensDas einkommensabhängige Elterngeld berechnet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Herangezogen wird das persönliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden [...]7.1. Einkommensberechnung bei ArbeitnehmerInnen[...]Da sich somit bei Arbeitnehmern das Elterngeld nach dem um eine Werbungskostenpauschale bereinigten Nettoeinkommen richtet kann es für verheiratete ArbeitnehmerInnen günstig sein, ihre bisherige Steuerklasse zu wechseln. Ferner empfiehlt es sich [...]