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¿Vermeidung der Arbeitslosigkeit ist ein zentrales Problem der Wirtschaftspolitik auch im Hinblick auf die Erhaltung der Freiheit ¿ heute ganz besonders¿. Diese Aussage von Walter Eucken aus dem Jahre 1952 hat an Aktualität bis heute nichts eingebüßt. Seit der Wiedervereinigung gibt die Bundesanstalt für Arbeit jährlich etwa 100 Milliarden DM aus. Trotz dieser immensen Ausgaben hat sich die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau verfestigt. Woran kann dies liegen? Wird etwa das Arbeitsförderungsrecht arbeitsmarktökonomischen Anforderungen nicht gerecht? Mit diesen Fragen hat sich die in…mehr

Produktbeschreibung
¿Vermeidung der Arbeitslosigkeit ist ein zentrales Problem der Wirtschaftspolitik auch im Hinblick auf die Erhaltung der Freiheit ¿ heute ganz besonders¿. Diese Aussage von Walter Eucken aus dem Jahre 1952 hat an Aktualität bis heute nichts eingebüßt. Seit der Wiedervereinigung gibt die Bundesanstalt für Arbeit jährlich etwa 100 Milliarden DM aus. Trotz dieser immensen Ausgaben hat sich die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau verfestigt. Woran kann dies liegen? Wird etwa das Arbeitsförderungsrecht arbeitsmarktökonomischen Anforderungen nicht gerecht? Mit diesen Fragen hat sich die in Konditionalprogrammen denkende und geschulte Rechtswissenschaft bisher kaum auseinandergesetzt. Inzwischen wird aber auch aus dem Kreise der Sozialrechtler nachdrücklich gefordert, die ökonomischen Wirkungen des Arbeitsförderungsrechts zu analysieren. Hierzu soll die vorliegende Untersuchung einen kleinen Beitrag leisten und Denkanstöße vermitteln. Die Arbeit ist interdisziplinär und rechtsvergleichend angelegt. Auf der Grundlage einer vergleichenden Fallstudie mit dem polnischen Arbeitsförderungsrecht werden Möglichkeiten und Grenzen arbeitsmarktökonomischer Forschungen für die Weiterentwicklung des Arbeitsförderungsrechts erörtert.
Autorenporträt
Torsten G. Christen, geboren am 02.08.1969 in Leer/Ostfriesland. Nach dem Abitur im Jahre 1989 in Papenburg absolvierte er sein juristisches Studium an den Universitäten Osnabrück und Münster. Anschließend arbeitete er zwei Jahre am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht von Prof. Dr. Steinmeyer. 1997 ¿ 1998 studierte er an den Universitäten Rotterdam, Gent, Linköping und Stockholm; Abschluß mit dem European Master of Law and Economics. Am 31.01.2001 beendete er sein Referendariat in Hamburg mit dem 2. Staatsexamen. Promotion zum Dr. iur. im Februar 2001.