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Fallstudie aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Steinbeis-Hochschule Berlin (Institut für Pädagogik Management), Veranstaltung: Kinder- und Jugendhilferecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Fälle von Kindeswohlgefährdungen Schlagzeilen gemacht haben, wurden nach und nach rechtliche Bestimmungen und Gesetze zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erlassen. Dies geschah zunächst durch den § 8a SGB VIII zum 01.10.2005, da sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht allein darauf beschränken könne, Leistungen nur auf Antrag bzw.…mehr

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Produktbeschreibung
Fallstudie aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Steinbeis-Hochschule Berlin (Institut für Pädagogik Management), Veranstaltung: Kinder- und Jugendhilferecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Fälle von Kindeswohlgefährdungen Schlagzeilen gemacht haben, wurden nach und nach rechtliche Bestimmungen und Gesetze zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erlassen. Dies geschah zunächst durch den § 8a SGB VIII zum 01.10.2005, da sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht allein darauf beschränken könne, Leistungen nur auf Antrag bzw. Nachfrage zu gewähren. Der Gesetzgeber sah angesichts spektakulärer Fälle von Kindeswohlgefährdungen die Notwendigkeit, den Schutzauftrag des Jugendamts gesetzlich eindeutig zu formulieren. Auch die vertragliche Verpflichtung für Träger von Kindertageseinrichtungen zur Mitwirkung an diesem Schutzauftrag ist hierin enthalten. Im Dezember 2011 wurde schließlich das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BkiSchG) erlassen, das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Es fordert u. a. den Aufbau verbindlicher Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz. Hierzu zählt auch der Einbezug von Kindertageseinrichtungen in das Netzwerk mit dem Ziel der gegenseitigen Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum und des Abstimmens der Verfahren im Kinderschutz. Kindertageseinrichtungen werden heute stärker in die Verantwortung genommen, was das pädagogische Fachpersonal in den Einrichtungen vor neue Herausforderungen stellt. Mitarbeiter/innen in Kindertageeinrichtungen sind fortan gefordert, bei Verdachtsfällen eine erste Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und in der jeweils geeigneten Weise zu handeln. Diese Arbeit befasst sich mit dem Erfordernis, diesem Anspruch gerecht zu werden und stellt zwei Einschätz-Instrumente zur Gefährdungseinschätzung in der Kindertageseinrichtung vor. In Kapitel 1 wird die Rechtsgrundlage für diesen Ansatz dargelegt, Kapitel 2 befasst sich mit dem Erfordernis der Gefährdungseinschätzung und stellt zwei Einschätz-Instrumente zur Gefährdungseinschätzung vor. Kapitel 3 erläutert die Vorgehensweise bei Vorliegen von Kindeswohlgefährdung. In Kapitel 4 wird eine Fallstudie aus der Praxis vorgestellt und in Kapitel 5 anhand der in dieser Arbeit aufgeführten Einschätz-Instrumente bewertet. Im Zuge dessen wird eine Beurteilung über die Handhabbarkeit der Einschätz-Verfahren vorgenommen, der ein abschließendes Fazit folgt

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