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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut), Veranstaltung: Justiz und Nationalsozialismus, Sprache: Deutsch, Abstract: In der damaligen Sowjetunion, dem "großen Bruder" der DDR , ist es aufgrund des autokratischen Regierungssystems nie zu einer konkreten Ausprägung eines Rechtsstaates im westlichen Verständnis gekommen. Die noch 1864 von Alexander II. eingeführten Rechtsreformen wurden schnell wieder von seinen Nachfolgern Alexander III. und Nikolaus II.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut), Veranstaltung: Justiz und Nationalsozialismus, Sprache: Deutsch, Abstract: In der damaligen Sowjetunion, dem "großen Bruder" der DDR , ist es aufgrund des autokratischen Regierungssystems nie zu einer konkreten Ausprägung eines Rechtsstaates im westlichen Verständnis gekommen. Die noch 1864 von Alexander II. eingeführten Rechtsreformen wurden schnell wieder von seinen Nachfolgern Alexander III. und Nikolaus II. stillgelegt. Keine Revolutionen, auch keine offenen Verfassungskämpfe um Grundrechte führten zu einem bürgerlichen Rechtsstaat. Spätere Ansätze zu einer eigenen marxistisch-sowjetischen Rechtstheorie wurden von Stalin beseitigt. Der einstige ostdeutsche Staat, welcher nach dem Zweiten Weltkrieg aus der SBZ hervorgegangen ist, wurde unter den gleichen Strukturen aufgebaut und war demnach - auch was das Rechtssystem betrifft - ein Abbild der Sowjetunion. Michael Stolleis formulierte dazu folgendes: "Die Identität der DDR beruhte auf einem mit Anstrengungen errichteten Mythos eines »besseren Deutschlands«, auf der Präsenz der sowjetischen Macht und Ökonomie, also auf dem weltpolitischen Gegensatz der »Systeme«, auf Herrschaft und Ideologie." Noch heute wird der Terminus des Unrechtsstaates oftmals mit der DDR in Verbindung gebracht. Darum nimmt auch die Thematik, was im 20. Jahrhundert zweifelsfrei als Rechtsstaat und was als Unrechtsstaat klassifiziert werden kann, große Ausmaße an. Deutlich wird das anhand geschichts-politischer Debatten über die Verwendung dieser Begrifflichkeiten. Es stellt sich dabei immer wieder die gleiche Frage: War die DDR ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat? In dieser Arbeit soll sich näher damit auseinandergesetzt werden. Zuvor wird sich jedoch noch mit den spezifischen Merkmalen und der historischen Entwicklung der Begriffe Rechtsstaat und Unrechtsstaat beschäftigt. Zusätzlich werden Publikationen von Gregor Gysi, Robert Hansack, Everhard Holtmann, Nina Nickoll, Peter Schneider, Horst Sendler, Katharina Sobota, Klaus Stern und Michael Stolleis herangezogen.