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Gegenstand der Arbeit ist die in der internationalen Konsortialkreditpraxis verwendete Parallel-Debt-Konstruktion. Dabei handelt es sich um eine mittelbare Besicherung einer Darlehensforderung durch die Bestellung von Sicherungsrechten zugunsten einer daneben, in gleicher Höhe valutierenden, abstrakten Verbindlichkeit eines Sicherheitentreuhänders. Vorangestellt ist eine allgemeine Einführung in die konsortiale Kreditvergabe, deren Ausgestaltung maßgeblich von der internationalen Vertragspraxis und deren hervorgebrachter Muster bestimmt ist. Die Parallel Debt steht im Verdacht, in einem…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die in der internationalen Konsortialkreditpraxis verwendete Parallel-Debt-Konstruktion. Dabei handelt es sich um eine mittelbare Besicherung einer Darlehensforderung durch die Bestellung von Sicherungsrechten zugunsten einer daneben, in gleicher Höhe valutierenden, abstrakten Verbindlichkeit eines Sicherheitentreuhänders. Vorangestellt ist eine allgemeine Einführung in die konsortiale Kreditvergabe, deren Ausgestaltung maßgeblich von der internationalen Vertragspraxis und deren hervorgebrachter Muster bestimmt ist. Die Parallel Debt steht im Verdacht, in einem unlösbaren Konflikt mit dem Akzessorietätsprinzip zu stehen. Die Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Akzessorietätsprinzip bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Zudem wird die Parallel Debt im deutschen Schuldrechtssystem verortet sowie der Vorwurf eines Verstoßes gegen allgemein zivilrechtliche Vorschriften ausgeräumt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Behandlung der Parallel Debt und der zu ihren Gunsten bestellten Sicherheiten in Krise und Insolvenz. Es erfolgt eine Befassung mit dem Unmittelbarkeitskriterium, dessen Einhaltung über das Bestehen eines Aussonderungsrechts entscheidet. Auch die von der Kautelarpraxis entwickelten Alternativen, das Future-Pledgee-Modell sowie das Joint-Creditor-Modell, werden untersucht.Anna Dorota Henke, geboren 1985 in Köln. Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der University of London. 2012 Referendarexamen. 2014/2015 Master-Studium an der New York University School of Law. 2018 Assessorexamen am Oberlandesgericht Köln. Seit Juli 2018 zugelassene Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.