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Das Wichtigste im Leben eines römischen Aristokraten war seine Karriere. Im Konkurrenzkampf um Ansehen, Ehre und Ruhm konnte in der römischen Republik nur bestehen, wer von jungen Jahren an eine erfolgreiche politische Laufbahn einschlug, und das heißt: wer sich erfolgreich um die öffentlichen Ämter bewarb. In der mittleren Republik gab es jedoch keine systematische Rangordnung dieser Ämter in Form eines cursus honorum - eine Vereinheitlichung wurde erst mit der lex Villia annalis des Jahres 180 v. Chr. angestrebt. Das Buch von Hans Beck untersucht erstmals den Verlauf politischer Karrieren in Rom vor dieser Regelung. …mehr

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Produktbeschreibung
Das Wichtigste im Leben eines römischen Aristokraten war seine Karriere. Im Konkurrenzkampf um Ansehen, Ehre und Ruhm konnte in der römischen Republik nur bestehen, wer von jungen Jahren an eine erfolgreiche politische Laufbahn einschlug, und das heißt: wer sich erfolgreich um die öffentlichen Ämter bewarb. In der mittleren Republik gab es jedoch keine systematische Rangordnung dieser Ämter in Form eines cursus honorum - eine Vereinheitlichung wurde erst mit der lex Villia annalis des Jahres 180 v. Chr. angestrebt. Das Buch von Hans Beck untersucht erstmals den Verlauf politischer Karrieren in Rom vor dieser Regelung.

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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 18.01.2006

Die Mechanik der Republik
Hans Beck wirft ein neues Licht auf die Karrieren im alten Rom

Im Jahre 180 vor Christi Geburt gab sich die römische Republik ein Gesetz, nach welchem die Bekleidung der staatlichen Ehrenämter bis hinauf zum obersten Amt des Konsuls an genaue Regeln gebunden wurde. Es wurde bestimmt, wann man sich frühestens zur Wahl stellen durfte, wie alt man mindestens zu sein hatte oder in welcher Reihenfolge die Ämter zu bekleiden waren. Die bisherige Forschung hat dieses Gesetz damit erklärt, daß in dem vorhergehenden Zeitabschnitt der Comment innerhalb der römischen Aristokratie, der diese Dinge informell geregelt habe, in Unordnung geraten sei, so daß man jetzt zu einer gesetzlichen Regelung gezwungen worden sei.

Diese Erklärung war, isoliert betrachtet, nicht falsch, jedoch griff sie insofern zu kurz, als man nur auf die unmittelbar vorhergehende Zeit blickte und im übrigen ungeprüft voraussetzte, daß im großen und ganzen die magistratische Karriere schon immer so ausgesehen habe oder hätte aussehen sollen, wie sie durch das Gesetz vom Jahre 180 festgeschrieben wurde.

Das große Verdienst, der Durchbruch des Buches von Hans Beck ist, nachgewiesen zu haben, daß dies ganz und gar nicht der Fall war. Zwar waren in der Tat die beiden Jahrzehnte, die dem Gesetz vorausgingen, durch eine ungewöhnliche Intensivierung der Konkurrenz um die Ämter geprägt, denn Roms Ausgreifen im Mittelmeerraum hatte eine erhebliche Aufgabenvermehrung für die senatorische Elite zur Folge, während die Anzahl der für das gesellschaftliche Prestige unabdingbaren Ämter nicht im selben Maße zunahm: Es gab vor allem immer nur zwei Konsuln, so daß der Andrang von unten stärker wurde und es keine durchgängige Regelhaftigkeit der Laufbahnen gab.

Betrachtet man aber, wie Beck, die weiter zurückliegenden Epochen, muß man feststellen, daß nicht im entferntesten davon die Rede sein kann, daß es vorher ein geregeltes Karrieremuster gegeben habe; so war es nichts Besonderes, wenn etwa das Konsulat aus dem Stand erreicht wurde oder daß ein gewesener Konsul anschließend ein Amt innehatte, das später als hierarchisch niedriger eingestuft wurde. Die beiden dem Gesetz vorausgehenden Jahrzehnte hatten also nicht einen schon lange bestehenden Usus durcheinandergebracht, sondern ihn, um die zunehmende Konkurrenz zu bändigen, erst hervorgebracht, so daß das Gesetz von 180 als der folgerichtige Abschluß erscheint.

Damit ist ein bedeutender Schritt zum besseren Verständnis der inneren Entwicklung der römischen Republik getan. Richtigerweise unternimmt es Beck außerdem, diese pragmatisch-positivistischen Ergebnisse in den Zusammenhang der inneren Mechanik der römischen Republik als Adelsgesellschaft zu stellen. Die von ihm herausgearbeiteten Sachverhalte erklären sich ja ihrerseits nur dadurch, daß die besondere Form der Aristokratie, wie sie die römische Republik darstellte, ihr Spezifikum darin hatte, daß gesellschaftliches Ansehen oder Prestige, worauf in Aristokratien alles ankommt, über die staatlichen Ämter errungen werden mußte, und umgekehrt war es die politisch-militärische Leistung, durch die man in die hohen staatlichen Ämter kam.

Seine Ergebnisse - von denen manche, für sich betrachtet, nicht immer neu sind - gewinnt Beck durch gewissenhafte empirische Analyse der durch die Quellen bereitgestellten Sachverhalte. Musterbeispiele sowohl handwerklich sauberer Forschung als auch konkreter und plastischer Darstellungskunst sind die zehn Unterkapitel. Sie behandeln die Karrieren bedeutender Senatoren, an deren Laufbahn beispielhaft gezeigt werden kann, wie wenig regelhaft, wie sehr vielmehr durch die jeweilige politische Lage verursacht eine Ämterkarriere verlief. Gewiß gibt es, vielleicht im Eifer des Gefechts, Unrichtigkeiten. So paßt es gut in die Argumentation, wenn von einem Cn. Flavius die alte Geschichte wiedergegeben wird, er habe die bis dahin als Herrschaftswissen geheimgehaltenen Formeln veröffentlicht, mit denen die Gerichtsprozesse geführt wurden. Beck hätte sich mit der Ansicht zumindest auseinandersetzen müssen, daß die Geschichte deshalb nicht stimmen kann, weil diese Formeln ja öffentlich laut gesprochen wurden.

Auch fällt auf, daß die Sprache, sobald sich Beck über das Konkrete hinausbegibt, seltsam wolkig und undeutlich wird und gelegentlich in einen völlig überflüssigen Jargon verfällt, der zwischen den Sachverhalten und deren Verständnis eine Zwischenebene einschiebt, die ihrerseits erst einmal verstanden werden will. Das erschwert unnötigerweise den klaren Blick auf das, worum es sich schließlich handelt. Warum muß beispielsweise der allzu modische - natürlich, wieder einmal, von Bourdieu geprägte - Begriff "symbolisches Kapital" eingeführt und erläutert werden, wenn das, was damit gemeint ist, mit den vorhandenen Begriffen unmittelbarer ausgedrückt werden kann? Oft genug aber verwendet der Verfasser sympathischerweise diese vorhandenen Begriffe doch.

Auch sonst bemüht sich Beck einerseits, Denkfiguren zu übernehmen, die trotz ihrer Überzogenheit gerade im Schwange sind, andererseits bricht seine pragmatisch-solide Arbeitsweise immer wieder durch. Ein Beispiel: Gegen die manifest exzentrische These eines englischen Gelehrten, die römische Republik sei eine lupenreine Demokratie gewesen, sind in der letzten Zeit manchmal allzu schwere Böller auf diese harmlosen Sperlinge abgefeuert worden. Natürlich war sie eine, modifizierte, Aristokratie, und es war nie schwer gewesen, das in aller Ruhe festzustellen. Freilich gibt es nun die ebenso exzentrische Gegenthese, die römischen Volksversammlungen hätten reinweg nie etwas entschieden, sondern hätten nur Zustimmungsrituale zu von oben Vorgegebenem vollführt.

Beck scheint sich veranlaßt zu fühlen, dieser Gegenthese zuzuneigen. Doch weil er weiß, daß es jedenfalls in Konkurrenzsituationen sehr auf die Volksversammlung ankam - ganz deutlich gesagt: man konnte bei der Wahl durchfallen -, wurde das Volk "gewissermaßen doch" der "Souverän im politischen Machtgefüge". "Souverän" würde ich allerdings nicht sagen, denn natürlich haben die Aristokraten die Abstimmungen erheblich beeinflußt - aber ein bloßes Zustimmungsritual waren solche Entscheidungen eben nicht. Das Volk entschied in solchen nicht seltenen Fällen doch. Ohne "gewissermaßen". Ein Durchbruch bleibt dieses Buch gleichwohl.

WOLFGANG SCHULLER

Hans Beck: "Karriere und Hierarchie". Die römische Aristokratie und die Anfänge des cursus honorum in der mittleren Republik. Klio Beihefte Neue Folge Band 10. Akademie Verlag, Berlin 2005. 452 S., geb., 69,80 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Nicht weniger als ein "Durchbruch" sei Hans Beck bei einer wesentlichen Frage seines Themas gelungen, meint anerkennend Rezensent Wolfgang Schuller. Die Richtlinien bei der Vergabe öffentlicher Ämter in alten Rom sei seit dem Jahr 180 vor Christus von einem Gesetz geregelt gewesen. Allerdings sei man bisher davon ausgegangen, dass damit nur eine normale Praxis fixiert worden sei. Dies sei aber "nicht im entferntesten" so gewesen, berichtet der Rezensent. Aus Sicht des Rezensent liegen die Stärken des Autors in seiner "handwerklich sauberen" Arbeit und in einer "konkreten und plastischen Darstellungskunst". Beides stelle er insbesondere in den 10 Unterkapiteln zu den Karrieren bedeutender Senatoren unter Beweis. An einem Beispiel demonstriert der Rezensent, wie die "pragmatisch-solide Arbeitsweise" den Autor sogar davor bewahrt hätten, der These von der völligen Bedeutungslosigkeit der Volksversammlung uneingeschränkt zuzustimmen. Kritischer sieht der Rezensent Becks Sprache, sobald sie sich "über das Konkrete hinausbegibt". Hier zeigt sich Schuller irritiert von einem gelegentlich "völlig überflüssigen Jargon", der etwa recht unmotiviert Modebegriffe eines Bourdieu verwendet.

© Perlentaucher Medien GmbH
"[Das Buch zeichnet sich] durch eine gewissenhafte Analyse der in den Quellen vorhandenen Sachverhalte aus." Angelika Abegg-Wigg in: Das Historisch-Politische Buch, 55. Jhrg. 2007, Heft 1 "[Mit der Veröffentlichung] hat B. ein grundlegendes Werk zur Geschichte der mittleren Republik vorgelegt.[...] Die Qualitäten [...] machen sein Buch auch für den Politologen zu einer ansprechenden und lehrreichen Lektüre." Bruno Beckmann in: Historische Zeitschrift Band 285 (2007) "[...] Es [handelt] sich bei der Studie um einen der wichtigsten, grundlegenden Forschungsbeiträge der letzten Jahre zu lange vernachlässigten Fragen der mittleren Republik, um ein Buch, das eine Pflichtlektüre für jeden ist, der sich näher mit den zentralen Problemen dieser wichtigen Epoche der Römischen Geschichte zu befassen hat." Karl Christ in: KLIO, 90 (2008), Heft 1