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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Vorstände von Aktiengesellschaften agieren als Treuhänder fremden Vermögens. Um Anleger und Gläubiger zu schützen haben sie bei ihrem Handeln und der Organisation des Unternehmens bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Jedoch beschäftigten sich bis Mitte der neunziger Jahre weder das Schrifttum noch die Rechtsprechung wesentlich mit der Frage…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Vorstände von Aktiengesellschaften agieren als Treuhänder fremden Vermögens. Um Anleger und Gläubiger zu schützen haben sie bei ihrem Handeln und der Organisation des Unternehmens bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Jedoch beschäftigten sich bis Mitte der neunziger Jahre weder das Schrifttum noch die Rechtsprechung wesentlich mit der Frage der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder für Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Eine Pflichtverletzung, die zu einem Schaden bei der Gesellschaft führte, wurde in der Regel lediglich personalpolitisch sanktioniert. Die betroffenen Unternehmen sahen dabei zumindest dann von der Geltendmachung weiterer Ansprüche wie Schadensersatz oder der Strafanzeige ab, sofern der Verantwortliche keine unakzeptablen Abfindungsforderungen stellte. Verständlicherweise stehen vor allem die Vorstandsmitglieder selbst weitergehenden Forderungen kritisch gegenüber und verweisen auf eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. Allerdings lassen sich auch im juristischen Schrifttum Stimmen finden, die personalpolitische Konsequenzen als im Großen und Ganzen ausreichend ansahen.
Beginnend in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre setzte dann allerdings eine schnell an Fahrt gewinnende Bewegung ein. Die zahlreichen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche in jüngerer Zeit haben etlichen Anlegern große Verluste beschert und insgesamt das Vertrauen in die weltweiten Kapitalmärkte empfindlich erschüttert. Hinzu kam, dass international vergleichbare Standards für die Verantwortung der Unternehmensleitung fehlten, obwohl die Unternehmen durch die Globalisierung der Märkte zunehmend international verflechtet sind.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirkenhaben Gesetzgeber und Börsenaufsichtsbehörden erhebliche Anstrengungen in Form von neuen Gesetzen und Vorschriften unternommen. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben die Haftungsvoraussetzungen nicht nur konkretisiert, sondern vor allem auch zu Lasten der Unternehmensleitung verschärft. Bei vielen Unternehmensinsolvenzen stellte sich im nachhinein heraus, dass die Krise absehbar und abwendbar gewesen wäre, wenn die Aufsichtsratsmitglieder ihre Überwachungsaufgabe gewissenhaft wahrgenommen hätten. Aus diesem Grund ist auch die Haftung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion geraten.
Die nach wie vor andauernden Aktivitäten des Gesetzgebers sind Teil der international geführten Diskussion um Standards guter Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle (Corporate Governance). Die Diskussion hat ausgehend von den USA mittlerweile auch Europa und Deutschland erfasst. Auffällig hierbei ist die Tendenz, neben der Gesellschaft als juristischer Person auch die Organmitglieder selbst zivil- und strafrechtlich in Haftung nehmen zu wollen, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Die Haftung der Unternehmensleitung hat damit komplexere und vor allem für die betroffenen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder immer schwieriger zu überblickende Ausmaße angenommen. Obwohl die Preise spezieller Haftpflichtpolicen in jüngster Zeit explodiert sind und hohe Selbstbeteiligungen vorsehen, sind sich viele Vorstände und Aufsichtsräte ihrer Pflichten und der Haftungsrisiken, die sie durch ihre Funktion in der Gesellschaft persönlich treffen, nicht hinreichend bewusst.
Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit im zweiten Kapitel zunächst die Struktur, Systematik und wichtigsten Tatbestände der Organhaftung der Aktiengesellschaft dar. Hiermit wird die Grundlage für das Verständnis der im Zuge der Corporate Governance-Diskussion entstandenen neueren Entwic...