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Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre), Veranstaltung: Privatissimum aus Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: PERNTHALER geht in seinem Referat auf die neue Rolle der Nationalstaaten in unserer, im Prozess der Globalisierung befindlichen Gesellschaft ein. Dabei vertritt er im Referat die These, dass der zukünftige Nationalstaat in einer…mehr

Produktbeschreibung
Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre), Veranstaltung: Privatissimum aus Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: PERNTHALER geht in seinem Referat auf die neue Rolle der Nationalstaaten in unserer, im Prozess der Globalisierung befindlichen Gesellschaft ein. Dabei vertritt er im Referat die These, dass der zukünftige Nationalstaat in einer globalisierten Welt zwar zunehmend an funktioneller Souveränität einbüßt, aber an identitätsstiftender Kraft nicht verliert. Ebenfalls bleiben seiner Ansicht nach die verfassungsstaatliche Struktur und Identität der nationalen Staatlichkeit erhalten, was PERNTHALER im Hinblick auf die Absicherung der Freiheit, der kulturellen Vielfalt und der pursuit of happiness auch für wünschenswert erachtet. Anhand der geschichtlichen Entwicklungen in Europa, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika werden die unterschiedlichen Zugänge zum Verfassungsverständnis herausgearbeitet. Dabei stechen die dichotomischen Begriffe "staatseinrichtende" und "staatserrichtende Verfassung" hervor. Während in Europa die Verfassung die bereits bestehenden Nationalstaaten einrichten und eine Machtbalance zwischen Bürgern und Regierung zugunsten der Bürgerfreiheiten herstellen sollte, hatte die amerikanische Verfassung den Staat neu zu errichten, und zwar so, dass der die bestehenden Freiheiten, wie sie in der declaration of independence verbrieft sind, nur im notwendigen Maß beschränkte. Diese Unterschiede in der Entwicklung führen letztlich auch dazu, dass das Verständnis um die Funktion der Gerichte in beiden Systemen unterschiedlich geartet ist. Während der "Rechtsstaat" europäischer Prägung in Folge des Erbes des Absolutismus sich schwieriger Konstruktionen bedienen muss, um unverbrüchliche Grundsätze gegenüber dem volkssouveränen Gesetzgeber abzusichern, bedeutet "rule of law" im angloamerikanischen Rechtsbereich, dass das supreme law of the land staatsunabhängige Geltung besitzt und von den Gerichten rechtsschöpferisch gefunden und weiterentwickelt wird. Somit steht beispielsweise die Verfassung der USA gegenüber der richterlichen Rechtsfortbildung wesentlich offener gegenüber als dies bei den positivistischen Konstruktionen kontinentaleuropäischen Verfassungen der Fall ist.

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