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Die Steuerrechtslehre konnte sich erst vergleichsweise spät als eigenständige Disziplin konstituieren und ist seit ihren Anfängen durch tiefe rechtsmethodische Gegensätze bestimmt. Ralf Peter Schenke rekonstruiert die Debatte, indem er die zentralen Positionen und Argumentationslinien des steuerrechtlichen Methodenstreits analysiert und die sich weitgehend verselbständigte Kontroverse wieder in den Kontext der aktuellen rechtsmethodischen Entwicklung stellt. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Bedeutung der Verfassung für die Rechtsmethodik. Hier zeigt sich, dass die auch in…mehr

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Produktbeschreibung
Die Steuerrechtslehre konnte sich erst vergleichsweise spät als eigenständige Disziplin konstituieren und ist seit ihren Anfängen durch tiefe rechtsmethodische Gegensätze bestimmt. Ralf Peter Schenke rekonstruiert die Debatte, indem er die zentralen Positionen und Argumentationslinien des steuerrechtlichen Methodenstreits analysiert und die sich weitgehend verselbständigte Kontroverse wieder in den Kontext der aktuellen rechtsmethodischen Entwicklung stellt. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Bedeutung der Verfassung für die Rechtsmethodik. Hier zeigt sich, dass die auch in anderen Disziplinen bemühte 'Konstitutionalisierung' als dem vermeintlichen Königsweg aus dem Methodenstreit an Grenzen stößt, weil klare Kriterien für die Abwägung divergierender Prinzipien des Methodenverfassungsrechts fehlen. Zusätzlich herausgefordert sieht sich die konstitutionalisierte Methodenlehre durch die Europäisierung der (Steuer-) Rechtsordnung. Diese nötigt dazu, tradierte Grundsätze der Methodenlehre erneut zu prüfen. Der Autor begreift die Verfassung lediglich als Rahmenordnung der Rechtsfindung. Dies eröffnet dem Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, die er im Wege der Methodengesetzgebung ausfüllen kann. Entsprechende Methodennormen können im Steuerrecht auf eine lange Tradition zurückblicken und sind Ausdruck einer vom Gesetzgeber zu verantwortenden Gewichtung von Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie der von ihm beabsichtigten Funktionenteilung zwischen den rechtsanwendenden Gewalten. Geboren 1968; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, Köln und Heidelberg; 1995 Promotion; 2004 Habilitation; Privatdozent an der Universität Freiburg.

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