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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz (Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Österreich ist für Flüchtlinge kein Rechtsstaat" - diese Behauptung von Holz-Dahrenstaedt geht einher mit anderer weitreichender Kritik2 am österreichischen Asylrecht. Kern der Kritik ist die österreichische Regelung zur Sicherheit in Drittstaaten und deren Anwendung im österreichischen Asylrecht. Diese Arbeit widmet sich der Betrachtung dieser Drittstaatenklausel, die auch noch "secure third…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz (Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Österreich ist für Flüchtlinge kein Rechtsstaat" - diese Behauptung von Holz-Dahrenstaedt geht einher mit anderer weitreichender Kritik2 am österreichischen Asylrecht. Kern der Kritik ist die österreichische Regelung zur Sicherheit in Drittstaaten und deren Anwendung im österreichischen Asylrecht. Diese Arbeit widmet sich der Betrachtung dieser Drittstaatenklausel, die auch noch "secure third country", "first host country" oder "sicherer Drittstaat" bezeichnet wird. Charakteristisches Element solcher Regelungen ist die Möglichkeit, Asylwerber aus dem eigenen Land abzuschieben, weil sie in einem anderen Staat schon vor der Einreise nach Österreich Sicherheit vor Verfolgung gefunden haben. Inzwischen ist diese Art der Zurückweisung von Asylwerbern verbreitete Praxis unter den europäischen Ländern und die Regelung wurde auch in Österreich bereits mehrfach novelliert und neu kundgemacht. Ziel dieser Arbeit ist die Feststellung, ob und in welchen Punkten sich ein Widerspruch zwischen der österreichischen Regelung und den Verpflichtungen, die Österreich in internationalen Verträgen und Abkommen eingegangen ist, besteht. Der abgesteckte Problembereich umfasst also die österreichische Regelung auf der einen Seite und die relevanten internationalen Abkommen auf der anderen Seite. Eine erste Annäherung an die Entwicklung einer Prüfung der österreichischen Regelung an den eingegangen Verpflichtungen, erfolgt durch eine kurze historische Einleitung, in der die Entstehung von Asyl skizziert wird. Für das weitere Verständnis, insbesondere im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Vereinbarungen, ist der Versuch einer menschenrechtlichen Fundierung des Asylrechts, wie er nach dem historischen Abriss erfolgt. Dieses Kapitel dient insbesondere auch der Rechtfertigung der späteren Betrachtung der EMRK als asylrelevantes Normensystem, die ja selbst kein Recht auf Asyl kennt.

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