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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 2.0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Rechten des Kindes, die von Janusz Korczak in den Jahren 1914-1918 proklamiert worden sind, sowie mit dem exemplarischen Vergleich von drei ausgewählten Artikeln der UN-Kinderrechtskonventionen. Es wird dabei der Frage nachgegangen, inwiefern sich Übereinstimmungen oder Abgrenzungen der Kinderrechte erkennen lassen. Neben den Rechten des Kindes wird gleichzeitig eine mögliche Handlungsoption für…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 2.0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Rechten des Kindes, die von Janusz Korczak in den Jahren 1914-1918 proklamiert worden sind, sowie mit dem exemplarischen Vergleich von drei ausgewählten Artikeln der UN-Kinderrechtskonventionen. Es wird dabei der Frage nachgegangen, inwiefern sich Übereinstimmungen oder Abgrenzungen der Kinderrechte erkennen lassen. Neben den Rechten des Kindes wird gleichzeitig eine mögliche Handlungsoption für Erzieherinnen und Erziehern mit einbezogen, um im späteren Verlauf die Relevanz für die sozialpädagogische Praxis zu untersuchen.Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der historischen Entstehung der Kinderrechte im internationalen Raum, sowie der Analyse von drei exemplarischen Artikeln der UN-Kinderrechtskonventionen. Im dritten Abschnitt der vorliegenden Arbeit wird die Relevanz für die Sozialpädagogik/Soziale Arbeit anhand einer Analyse ausgewählter Rechte von Janusz Korczak und den UN-Kinderrechtskonventionen vollzogen, um mögliche Zielperspektiven für die Praxis zu entwickeln. Dabei wird z. B. auf die Frage eingegangen, ob das "Recht des Kindes auf den heutigen Tag" durch den Leistungsdruck des Bildungssystems gewahrt wird und inwiefern das mit dem Art. 28 "Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung" (UN-Kinderrechtskonventionen) in Einklang gebracht werden kann.