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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahrzehnten entwickelte sich in Europa eine zunehmend stärker werdende Tendenz, die innereuropäischen Handelshemmnisse in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens abzubauen, um einerseits einen für alle EU- Länder zugänglicheren gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen und andererseits den…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahrzehnten entwickelte sich in Europa eine zunehmend stärker werdende Tendenz, die innereuropäischen Handelshemmnisse in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens abzubauen, um einerseits einen für alle EU- Länder zugänglicheren gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen und andererseits den Handelsblöcken USA und Asien wirksamer wirtschaftlich entgegentreten zu können. Um die Öffnung des gemeinsamen Marktes durch eine wettbewerbsfördernde Wirtschaftspolitik auch großen mitgliedsstaatlichen Kapitalgesellschaften zugute kommen zu lassen, verabschiedete die EU am 08.10.2001 die Verordnung (EG) 2157/20011 zur Schaffung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Diese Verordnung, deren Erlass bereits seit 1959 immer wieder angeregt und diskutiert wurde2, soll es nunmehr kapitalstarken und international ausgerichteten Gesellschaften ermöglichen, ihr Wirtschaftspotential durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen länderübergreifend zusammenzufassen3. Die genaue und detaillierte Kodifizierung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, vergleichbar einem europäischen Aktienrecht, wurde allerdings im Verhandlungszeitraum der letzten Jahrzehnte zunehmend abgelehnt, was ein gegenüber den ersten Entwürfen zur SE-VO im Umfang erheblich geschmälertes Regelwerk zur Konsequenz hatte. Viele Bereiche des Aktienrechts der SE blieben ungeregelt bzw. wurden durch Verweise auf die in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsnormen versucht abzudecken. Inwieweit dies gelungen ist und in welchen Bereichen europäischer legislativer Handlungsbedarf besteht, wird sich erst mit den ersten SE-Gründungen bis ins Detail zeigen. Die vorliegende Arbeit versucht, einen Teilbereich der SE-VO daraufhin zu beleuchten, wie und nach welchen Vorschriften bestimmte Unternehmensentwicklungen rechtlich zu behandeln sind und in welchen Punkten gesetzgeberischer Ausfüllungsbedarf besteht. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist daher der kaum durch die SE-VO geregelte Bereich der Beendigung und Umwandlung der SE. Entgegen früherer Entwürfe zur SE-VO (etwa dem Verordnungsvorschlag von 1991, der ausführliche Vorschriften in den Art. 115 - 130 SE-VOV 1991 vorsah) enthält die aktuelle Fassung nur wenige Bestimmungen, wie in den genannten Fällen zu verfahren ist;[...] 1 Abgedruckt im Abl.EU, L 294/1, 2001. 2 Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rn. 392, m. w. N. 3 Vgl. Abs. II der Einführung zur Verordnung, a.a.O.

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