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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Psychologie - Beratung, Therapie, Note: 1,7, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit geht es um die Zwangsbehandlung bei akuten Psychoseerkrankten und die daraus entstehenden Dilemmata, die sich auf drei verschiedenen Ebenen ergeben: Der individuellen, der professionellen und der gesellschaftlichen Ebene. Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob Zwangsbehandlungen bei psychotisch Erkrankten ethisch zu vertreten sind. Abschließend wird das Modell des "Open Dialogue" als möglicher Lösungsansatz, um die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Psychologie - Beratung, Therapie, Note: 1,7, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit geht es um die Zwangsbehandlung bei akuten Psychoseerkrankten und die daraus entstehenden Dilemmata, die sich auf drei verschiedenen Ebenen ergeben: Der individuellen, der professionellen und der gesellschaftlichen Ebene. Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob Zwangsbehandlungen bei psychotisch Erkrankten ethisch zu vertreten sind. Abschließend wird das Modell des "Open Dialogue" als möglicher Lösungsansatz, um die ethischen Dilemmata zu reduzieren, vorgestellt. Immer wieder kommt es zu Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen von psychotischen Patienten, oftmals nach Zwangseinlieferungen in die Psychiatrie. Ärzte und Pflegepersonal müssen routinemäßig entsprechend gesetzlichen und medizinischen Vorgaben entscheiden und handeln. Dabei müssen sie berücksichtigen, dass der Patient prinzipiell als selbstbestimmter Mensch anzusehen ist. Dies alles zu sichern ist allerdings nicht leicht. In Deutschland kann ein Mensch gegen seinen Willen mit Hilfe von zwei Gesetzen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden: Zum einen durch die Ländergesetze zur Behandlung psychisch Kranker (PsychKG) und zum anderen nach dem bundesweiten Betreuungsrecht. Sucht man die rechtliche Grundlage einer möglichen ärztlichen Behandlung, fällt einem das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Rahmen einer (psychiatrischen) Behandlung ins Auge. Eine medizinische Behandlung bedarf einer informierten Einwilligung des Patienten und eine Kooperation zur medizinischen Behandlung, dies ergibt sich aus dem Paragraph 630d im BGB. Die Einwilligung des Patienten ist Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Hier stellt sich dann die Frage, wann ein Mensch einwilligungsfähig ist. Hierzu müssen folgende Bedingungen gegeben sein: Informationsverständnis, Urteilsvermögen, Einsichtsfähigkeit und Ausdrucksfähigkeit.

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