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Immer wieder gerät der Kongo wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen in die Schlagzeilen, die mal von den Kämpfer*innen bewaffneter Gruppen, mal von Angehörigen der Armee, oft aber auch von Mitgliedern der eigenen Familie begangen werden. Weil die Taten nur selten ein juristisches Nachspiel haben, wurden in den letzten Jahren vermehrt mobile Gerichte eingesetzt, die schwere Verbrechen ahnden sollen, darunter Mord, Totschlag und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Mobile Gerichte führen Strafverfahren nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften durch und zwar dort, wo sich…mehr

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Produktbeschreibung
Immer wieder gerät der Kongo wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen in die Schlagzeilen, die mal von den Kämpfer*innen bewaffneter Gruppen, mal von Angehörigen der Armee, oft aber auch von Mitgliedern der eigenen Familie begangen werden. Weil die Taten nur selten ein juristisches Nachspiel haben, wurden in den letzten Jahren vermehrt mobile Gerichte eingesetzt, die schwere Verbrechen ahnden sollen, darunter Mord, Totschlag und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Mobile Gerichte führen Strafverfahren nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften durch und zwar dort, wo sich Vertreter*innen des Staates sonst kaum blicken lassen, nämlich in den Dörfern abseits der Verkehrswege und in den Problemvierteln der urbanen Ballungsgebiete. Internationale Finanzgeber unterstützen und finanzieren die kongolesische Justiz, und so ist ein Beziehungsgeflecht entstanden, das sich für staatliche und nichtstaatliche Akteure auszahlt, nicht aber für die, um deren Rechte es gehen soll. Patrick Hönig hat mit kongolesischen Richter*innen, Staatsanwält*innen und Verteidiger*innen gesprochen, mit Mitarbeiter*innen internationaler Organisationen und mit Geschädigten. Ein Ende der Straflosigkeit? rechnet schonungslos ab - mit einer Justiz, die sich an den Rechtsunterworfenen bereichert und rechtsstaatliche Standards mit Füßen tritt, und mit internationalen Akteuren, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nehmen und oft ohne Rücksicht auf Verluste ihre Agenda verfolgen.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Patrick Hönig, Dr. jur., LL.M., hat in Köln, Paris und New York Rechtswissenschaften studiert. Er war für verschiedene internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tätig, u. a. in Südasien und Subsahara-Afrika. Der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Konfliktforschung und der Menschenrechte.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 26.10.2021

Die meisten kommen ungestraft davon
Wo Justiz an ihre Grenzen stößt - am Beispiel der Demokratischen Republik Kongo

Frauen und Mädchen, denen in die Scheide geschossen wird, deren Geschlechtsteile mit Rasiermessern zerschnitten und deren Brüste mit Bajonetten abgetrennt werden, Massenvergewaltigungen, Morde, Plünderungen: Die Liste der Gewalttaten, die sich im Zuge der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo ereignen, ist lang - und sie ist grausam. Vor Gericht landen jedoch nur die wenigsten der Menschenrechtsverletzungen, die seit Jahrzehnten sowohl von Kämpfern bewaffneter Rebellengruppen als auch von Mitgliedern der Armee begangen werden. Die überwiegende Zahl der Verbrechen bleibt unbestraft.

In dem von Kriegen gebeutelten Land, dessen Fläche fast das Vierfache Frankreichs umfasst, hat der größte Teil der ländlichen Bevölkerung schon allein aufgrund der maroden und lückenhaften Infrastruktur kaum Zugang zu staatlichen Einrichtungen. Unterstützt von internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, setzt die kongolesische Justiz daher auf "mobile Gerichte", die je nach Bedarf dort Recht sprechen sollen, wo sie gebraucht werden: in den abgelegenen Dörfern und Siedlungen, in denen die Taten begangen wurden.

Patrick Hönig, Autor des Buches "Ein Ende der Straflosigkeit? Mobile Gerichte im Osten der Demokratischen Republik Kongo" hält von dieser Einrichtung, die vor allem in Menschenrechtskreisen im Westen hochgelobt wird, nur wenig. Der Jurist mit dem Schwerpunkt Völkerrecht war selbst schon für verschiedene Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tätig, unter anderem in Kongo. Dass mobile Gerichte den Bedürfnissen der dortigen Bevölkerung gerecht werden, bezweifelt er vor allem aus drei Gründen: Weder würden in den Verfahren die Rechte der Angeklagten gewahrt, noch gelinge es den Geschädigten, zu ihrem Recht zu kommen. Auch zur Wahrheitsfindung trügen die Gerichte nur wenig bei, denn ein Interesse an einer umfassenden Aufklärung der verhandelten Fälle sei kaum vorhanden.

Die konkreten Schwierigkeiten mobiler Gerichte, die Hönig anhand von drei Fallbeispielen aufzählt, sind oft einleuchtend. So berichtet er von unhaltbaren Haftbedingungen in Gefängnissen, von Angeklagten, die noch vor dem Ende eines Verfahrens in der Gewahrsamszelle versterben, weil Krankheiten wie Cholera ausbrechen und weder Wasser noch ausreichend Essen vorhanden sind; von Opfern sexueller Gewalt, die nach der Aussage vor Gericht um ihr Leben fürchten müssen, und von teilweise Hunderten Fällen, die innerhalb weniger Wochen verhandelt werden und damit eher an Fließbandarbeit erinnern als an das Gefühl von Aufklärung.

Interessant sind auch die geschichtlichen Bezüge, auf die Hönig eingeht. So führt er etwa aus, dass der ursprüngliche Zweck mobiler Gerichte während der Kolonialzeit - ein Herrschaftssystem zu stabilisieren, das auf Unterdrückung und Ausbeutung ausgelegt war - auch nach der Unabhängigkeit fortgesetzt wurde. Auch deshalb werde das Justizsystem in Kongo, das bis heute von Korruption und Willkür geprägt ist, kaum von der Bevölkerung akzeptiert. Die Verhandlungssprache Französisch sei zudem nur für die wenigsten Bewohner der ländlichen Gebiete verständlich; über ihre Rechte würden weder Angeklagte noch Geschädigte ausreichend aufgeklärt.

Während man Hönig in vielen Punkten seiner Kritik zustimmen möchte, scheinen die Schlussfolgerungen, die er daraus zieht, häufig wenig überzeugend. Dass Strafverfolgung allein kein Allheilmittel ist, legt er zwar ausführlich dar. Die spannendere Frage danach, ob es sich bei den mobilen Gerichten in Kongo aber zumindest um einen Schritt in die richtige Richtung handelt, bleibt weitgehend unbeantwortet.

So bemüht der Autor sich beispielsweise unter Berufung auf zahlreiche Studien und Theorien darum, zu zeigen, dass allein durch die Verurteilung militärischer Befehlshaber die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung nicht beendet werden könne. Das ist zwar ein wichtiger Verweis darauf, wie komplex das Vorhaben ist, nachhaltig Frieden zu stiften. Es ist aber noch lange kein Argument dafür, militärische Befehlshaber, die Straftaten begangen haben, nicht zu verurteilen.

Ähnlich steht es um Vergewaltigungen von Frauen, die in bewaffneten Konflikten häufig als Kriegstaktik eingesetzt werden und mittlerweile zu den meistverhandelten Gegenständen vor mobilen Gerichten im Osten Kongos gehören. "Sexuelle Gewalt gibt es nicht nur in Kriegs-, sondern auch in Friedenszeiten, nicht nur gegen Frauen und Mädchen, sondern auch gegen Männer und Jungen, als Mittel zur Erreichung eines Ziels, aber auch spontan und ungeplant", kritisiert Hönig in diesem Zusammenhang. Auch das trifft zu und deutet auf die dringende Notwendigkeit hin, sexuelle Gewalt auch in anderen Kontexten stärker in den Blick zu nehmen. Ein Argument gegen die Strafverfolgung sexueller Gewalt als Kriegstaktik lässt sich daraus indes nicht ableiten.

Mitunter schleicht sich aber ohnehin das Gefühl ein, es gehe Hönig weniger um den konkreten Beitrag, den mobile Gerichte im Osten Kongos zur Beilegung der Straffreiheit leisten, denn um etwas sehr viel Grundsätzlicheres: eine Fundamentalkritik am System der Strafe insgesamt. So wirft er etwa die Frage auf, wie sich der Ruf nach harten Strafen mit der in feministischer Literatur artikulierten Forderung nach einer Aufhebung patriarchalischer Verhältnisse verbinden lässt. Schließlich, so Hönig, lasse sich "schwerlich bestreiten, dass die Idee des Gefängnisses der Weltsicht entspringt, die sich durch den Wunsch auszeichnet, über die Körper der eingesperrten Menschen zu verfügen, die ultimative Form der Kontrolle".

An anderer Stelle bezieht er sich auf verschiedene Autorinnen, die an der Plausibilität einheitlicher Menschenrechtsstandards Zweifel anmelden. "Die Rationalität, die dem Kodifizierungsprozess internationaler Menschenrechte innewohne, sei unvereinbar mit einer gedanklichen Offenheit gegenüber anders gearteten Normengefügen und lasse einer ,alternativen Vision von Gerechtigkeit' keinen Raum", zitiert er etwa die Anthropologin Sally Engle Merry. Von solcher Kritik, so Hönig, dürften sich nicht nur Delegationen angesprochen fühlen, die völkerrechtliche Vertragstexte aushandeln, sondern auch Gerichte, die kodifiziertes Völkerstrafrecht zur Anwendung bringen, so auch die mobilen Gerichte in Kongo.

Hönig eröffnet damit zwar spannende und in höchstem Maße umstrittene Diskurse, die zu seinem Thema in enger Verbindung stehen. Eine Brücke zu seinem Fallbeispiel vermag er allerdings kaum zu schlagen. Dabei wäre letztlich genau das interessant: Liefert die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo tatsächlich Argumente dafür, das System der Strafe oder den Absolutheitsanspruch von Menschenrechten infrage zu stellen? Statt Antworten auf diese Fragen liefert Hönig theoretische Abhandlungen, die vor allem auf seine Grundhaltung zu diesen Themen schließen lassen. Was aber konkret unternommen werden müsste, um sich tatsächlich hin zu einem "Ende der Straflosigkeit" in Kongo zu bewegen, bleibt weiter offen.

FRANCA WITTENBRINK.

Patrick Hönig: Ein Ende der Straflosigkeit? Mobile Gerichte im Osten der Demokratischen Republik Kongo.

Hamburger Edition, Hamburg 2021. 315 S., 30,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Rezensentin Franca Wittenbrink findet die Ausführungen des Juristen Patrick Hönig zu den Mängeln mobiler Gerichte im Kongo einleuchtend. Die Fallbeispiele im Buch konfrontieren sie zum Beispiel mit den unhaltbaren Haftbedingungen und der mangelnden Gründlichkeit der Verfahren. Auch Hönigs historische Parallelen zur Kolonialzeit findet sie aufschlussreich. Hönigs Folgerungen, die laut Rezensentin reichlich pauschal auf die Fragwürdigkeit von Strafverfolgung an sich zielen, findet sie allerdings nicht überzeugend. Die beschriebene Sachlage im Kongo scheint ihr dafür jedenfalls keine schlagenden Argumente zu liefern. Diskussionsanregungen bietet der Band damit aber allemal, meint Wittenbrink.

© Perlentaucher Medien GmbH