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Das unter Bismarck noch geltende strikte Verbot geheimdienstlicher Betätigung deutscher Auslandsvertretungen wurde 1911 angesichts zunehmender internationaler Spannungen zur Unterstützung von "Kriegsvorbereitungen" der Marine vom Auswärtigen Amt nach dem Kriterium patriotischer Pflichterfüllung neu geregelt und bei formal fortbestehender Unzulässigkeit per Geheimerlaß in die persönliche Verantwortungssphäre der Reichsvertreter übertragen. Der Druck militärischer Sachzwänge veranlaßte die deutsche Reichsvertretung im neutralen Amerika 1914 bis 1917, bei grundsätzlicher (wenngleich…mehr

Produktbeschreibung
Das unter Bismarck noch geltende strikte Verbot geheimdienstlicher Betätigung deutscher Auslandsvertretungen wurde 1911 angesichts zunehmender internationaler Spannungen zur Unterstützung von "Kriegsvorbereitungen" der Marine vom Auswärtigen Amt nach dem Kriterium patriotischer Pflichterfüllung neu geregelt und bei formal fortbestehender Unzulässigkeit per Geheimerlaß in die persönliche Verantwortungssphäre der Reichsvertreter übertragen. Der Druck militärischer Sachzwänge veranlaßte die deutsche Reichsvertretung im neutralen Amerika 1914 bis 1917, bei grundsätzlicher (wenngleich utilitaristisch gefärbter) Anerkennung der Souveränität des Gastlandes eine eigenständige, von entsprechenden Kalkülen der Obersten Heeresleitung abgehobene, da am Prinzip der Gewaltlosigkeit orientierte, völkerrechtlich jedoch kaum minder prekäre Geheimdienstpolitik zu betreiben.