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Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.

Susanek, Alexander: Lieferbeziehungen, Lizenzvereinbarungen und Kaufoptionen als Instrumente zur
Rezensionen
"Die Arbeit von Tollmann bildet eine hervorragende Leistung. Sie sollte daher vom Gesetzgeber bei einer Neuregelung der Zustandsverantwortlichkeit etwa im Rahmen eines neuen Umweltgesetzbuches mit herangezogen werden. Es handelt sich um eine zukunftsweisende, grundlegende Arbeit im Bereich des Polizei- und Bodenschutzrechts." Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz, Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2008