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Das deutsche Mobiliarkreditsicherungsrecht ist ein Kuriosum: Das vom BGB eigentlich bereitgestellte Sicherungsrecht - das Pfandrecht - wird in der Praxis seit mehr als einem Jahrhundert verschmäht. Stattdessen erfreut sich die Sicherungsübereignung ungebrochener Beliebtheit. Schuld an diesem Zustand ist das Faustpfandprinzip, nach dem ein Pfandrecht nur wirksam bestellt werden kann, wenn die Pfandsache dem Pfandnehmer tatsächlich übergeben wird.
Aber: Ist das Faustpfandprinzip tatsächlich zwingender Bestandteil der geltenden Rechtsordnung? David Schwintowski greift diese bis dato ignorierte
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Produktbeschreibung
Das deutsche Mobiliarkreditsicherungsrecht ist ein Kuriosum: Das vom BGB eigentlich bereitgestellte Sicherungsrecht - das Pfandrecht - wird in der Praxis seit mehr als einem Jahrhundert verschmäht. Stattdessen erfreut sich die Sicherungsübereignung ungebrochener Beliebtheit. Schuld an diesem Zustand ist das Faustpfandprinzip, nach dem ein Pfandrecht nur wirksam bestellt werden kann, wenn die Pfandsache dem Pfandnehmer tatsächlich übergeben wird.

Aber: Ist das Faustpfandprinzip tatsächlich zwingender Bestandteil der geltenden Rechtsordnung? David Schwintowski greift diese bis dato ignorierte Frage auf und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Pfandrecht schon heute besitzlos vereinbart werden kann. Damit wird der Praxis ein neues, leistungsfähiges und interessengerechtes Sicherungsinstrument zur Verfügung gestellt, welches in vielen Bereichen die Defizite der Sicherungsübereignung überwindet.
Autorenporträt
David Schwintowski, Jahrgang 1979, studierte an der Humboldt Universität zu Berlin Rechtswissenschaften und erwarb im Anschluss einen LL.M. am King's College in London. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem beim Bundesjustizministerium und in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in München, wo er sich auf internationales Wirtschaftsrecht, mit den Schwerpunkten Unternehmenskauf und Joint Ventures, spezialisiert. Seine Promotion wurde im Jahr 2011 mit dem Wolf-Rüdiger Bub Preis ausgezeichnet.