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Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente des Umweltrechts anzuwenden. Rechtlich wie methodisch besonders anspruchsvoll erscheint die Anwendung dreier Instrumente; es handelt sich dabei um die Umweltprüfung, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie. Schwierigkeiten resultieren dabei vor allem aus dem weitgehend beziehungslosen Nebeneinander jener Instrumente. Das vorliegende Werk versucht, sowohl dem Gesetzgeber als auch der Praxis Wege aufzuzeigen, wie die Instrumente so aufeinander…mehr

Produktbeschreibung
Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente des Umweltrechts anzuwenden. Rechtlich wie methodisch besonders anspruchsvoll erscheint die Anwendung dreier Instrumente; es handelt sich dabei um die Umweltprüfung, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie. Schwierigkeiten resultieren dabei vor allem aus dem weitgehend beziehungslosen Nebeneinander jener Instrumente.
Das vorliegende Werk versucht, sowohl dem Gesetzgeber als auch der Praxis Wege aufzuzeigen, wie die Instrumente so aufeinander abgestimmt bzw. miteinander verschmolzen werden können, dass eine einfache und rechtssichere Handhabung unter Vermeidung unnötiger Mehrfachprüfungen möglich ist. Das Werk entwickelt dabei zunächst eine eigene Systematik; an diesem Maßstab werden sodann die einschlägigen Bestimmungen des kürzlich in Kraft getretenen neuen Städtebaurechts (EAG Bau 2004) einer kritischen Würdigung unterzogen.Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltprüfung geeignet ist, insbesondere die Eingriffsregelung über das geltende Recht hinaus vollständig in sich aufzunehmen. Außerdem werden zahlreiche Überschneidungspunkte zur FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgewiesen, die deren Anwendung erleichtern dürften.
Autorenporträt
Mathias Schubert, geboren 1976, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaft in Rostock und promovierte dort 2004 mit einer von der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderten Arbeit. Nach dem Referendariat in Schleswig-Holstein war er seit 2008 Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftlicher Koordinator des Ostseeinstituts für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht an der Universität Rostock. Seit der Habilitation im Jahr 2014 ist er dort Privatdozent mit der Lehrbefugnis für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht.