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Anläßlich der sog. Gran-Canaria-Fälle untersucht der Verfasser, ob man bei nicht fristgemäß umgesetzten Privatrechtsangleichungsrichtlinien eines EG-Mitgliedsstaates zur Anwendung richtlinienkonformen Durchführungsrechts, insbesondere der Forumsstaates, gelangen kann. Schwerpunktmäßig wird untersucht,ob der kollisionsrechtliche europäische ordre public oder aber die Annahme eines international (europaweit) zwingenden Charakters nationaler Richtliniendurchführungsbestimmungen eine mittelbare horizontale Wirkung von Richtlinienbestimmungen ermöglichen. Einen eigenen Lösungsansatz sieht der…mehr

Produktbeschreibung
Anläßlich der sog. Gran-Canaria-Fälle untersucht der Verfasser, ob man bei nicht fristgemäß umgesetzten Privatrechtsangleichungsrichtlinien eines EG-Mitgliedsstaates zur Anwendung richtlinienkonformen Durchführungsrechts, insbesondere der Forumsstaates, gelangen kann. Schwerpunktmäßig wird untersucht,ob der kollisionsrechtliche europäische ordre public oder aber die Annahme eines international (europaweit) zwingenden Charakters nationaler Richtliniendurchführungsbestimmungen eine mittelbare horizontale Wirkung von Richtlinienbestimmungen ermöglichen. Einen eigenen Lösungsansatz sieht der Verfasser in der Rechtswahlfestigkeit einer nationalen Richtliniendurchführungsvorschrift, die über Art. 34 EGBGB (Art. 7 Abs. 2 EVÜ) eine neue Sanktionskategorie bei nicht fristgemäß umgesetzten Richtlinienbestimmungen darzustellen vermag. Dabei wird auch die alternative Vorgehensweise über den ordre public (Art. 6 EGBGB) aufgezeigt, deren Ergebnisse ( ordre public européen interne ) auf den ordre public der Urteilsanerkennung übertragen werden.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas J. Baumert wurde 1965 in Singen/Hohentwiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von Oktober 1991 bis September 1993 war er Kollegiat und Stipendiat des Graduiertenkollegs «Internationalisierung des Privatrechts». Seit Oktober 1993 ist er Rechtsreferendar und wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Abt. III (Prof. Dr. Hans Stoll), der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Promotion 1994.