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Am 1. Januar 2019 tritt die neue Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Die Einführung zeichnet das Zustandekommen der neuen Bauordnung nach, skizziert die wesentlichen Neuerungen und beschreibt deren Hintergründe. Sie bezieht die im Gesetzgebungsverfahren vertretenen Gegenansichten, die in der Gesetzesbegründung keinen Niederschlag finden, ebenfalls ein. Somit werden die Interessenlagen, welche den wesentlichen Änderungen zugrunde liegen, nachvollziehbar und das Verständnis der neuen Regelungen zusätzlich gefördert.
Die Änderungen des Bauordnungsrechts durch die neue
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Produktbeschreibung
Am 1. Januar 2019 tritt die neue Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Die Einführung zeichnet das Zustandekommen der neuen Bauordnung nach, skizziert die wesentlichen Neuerungen und beschreibt deren Hintergründe. Sie bezieht die im Gesetzgebungsverfahren vertretenen Gegenansichten, die in der Gesetzesbegründung keinen Niederschlag finden, ebenfalls ein. Somit werden die Interessenlagen, welche den wesentlichen Änderungen zugrunde liegen, nachvollziehbar und das Verständnis der neuen Regelungen zusätzlich gefördert.

Die Änderungen des Bauordnungsrechts durch die neue Bauordnung sind zahlreich, teilweise grundlegend. Um die Änderungen detailliert sichtbar zu machen, wurden die alte Bauordnung aus dem Jahr 2000 und die neue paragrafenweise synoptisch gegenübergestellt (mit Kennzeichnung der Textunterschiede). Zusätzlich ist die Gesetzesbegründung abgedruckt, die nachvollziehbar macht, welche Überlegungen und Absichten den Gesetzgeber zu den jeweiligen Gesetzesänderungen bewogen haben. Die Einzelbegründungen sind dabei den Paragrafen im Kommentarstil direkt zugeordnet.
Autorenporträt
Herausgeber und Verfasser der Einführung: Prof. Dr. Reiner Tillmanns von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln.