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Die Tätigkeit des Notars kann in bestimmten Fällen eine strafrechtliche Verantwortung begründen. Die Beiträge des Tagungsbandes untersuchen dieses Problemfeld aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis. Die Referate, die anlässlich der am 07. November 2008 vom Rheinischen Institut für Notarrecht und vom Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn gemeinsam veranstalteten Tagung über "Strafrechtliche Aspekte notarieller Tätigkeit" gehalten wurden, betrafen den Kern des notariellen Beurkundungsgeschäftes ("Die Wahrheitspflicht des Notars", Prof. Ingeborg Puppe, Universität Bonn), behandelten…mehr

Produktbeschreibung
Die Tätigkeit des Notars kann in bestimmten Fällen eine strafrechtliche Verantwortung begründen. Die Beiträge des Tagungsbandes untersuchen dieses Problemfeld aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis.
Die Referate, die anlässlich der am 07. November 2008 vom Rheinischen Institut für Notarrecht und vom Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn gemeinsam veranstalteten Tagung über "Strafrechtliche Aspekte notarieller Tätigkeit" gehalten wurden, betrafen den Kern des notariellen Beurkundungsgeschäftes ("Die Wahrheitspflicht des Notars", Prof. Ingeborg Puppe, Universität Bonn), behandelten wichtige Beteiligungsfragen ("Beihilfehandlungen des Notars", Notar Dr. Norbert Frenz, Kempen; "Grenzen strafrechtlicher Verantwortung der Notare bei Vermögens- und Wirtschaftsdelikten des Klienten", Prof. Dr. Nuria Pastor Muñoz, Universität Pompeu Fabra, Barcelona), griffen aus auf die Vertrauensschadenhaftung des Notars ("Der Vertrauensschadenfall von der Meldung über die Regulierung biszum Regress", Rechtsanwalt Kurt Bresgen, Köln) und fanden mit einer strafprozessualen Betrachtung ("Der Notar im Strafverfahren", Dr. Kay H. Schumann, Universität Bonn) ihren Abschluss.
Autorenporträt
Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.