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Die meisten Ehegatten haben vor ihrer Eheschließung schon mehr oder weniger lang zusammengelebt. Das betrifft vor allem junge Paare. Immer mehr wird aber auch "zwischen den Ehen" unverheiratet zusammengelebt, also nach einer gescheiterten Ehe bzw. im Vorfeld einer erneuten Eheschließung. In beiden Fällen kann sich bei Scheitern der Ehe die Frage stellen, ob und inwieweit das voreheliche Zusammenleben im Rahmen der Scheidungsfolgen zu berücksichtigen ist. Oftmals schränkt ein Partner - meist die Frau - nämlich bereits vor der Ehe seine Erwerbstätigkeit zugunsten von Kindern und Haushalt ein,…mehr

Produktbeschreibung
Die meisten Ehegatten haben vor ihrer Eheschließung schon mehr oder weniger lang zusammengelebt. Das betrifft vor allem junge Paare. Immer mehr wird aber auch "zwischen den Ehen" unverheiratet zusammengelebt, also nach einer gescheiterten Ehe bzw. im Vorfeld einer erneuten Eheschließung. In beiden Fällen kann sich bei Scheitern der Ehe die Frage stellen, ob und inwieweit das voreheliche Zusammenleben im Rahmen der Scheidungsfolgen zu berücksichtigen ist. Oftmals schränkt ein Partner - meist die Frau - nämlich bereits vor der Ehe seine Erwerbstätigkeit zugunsten von Kindern und Haushalt ein, sodass es zu beziehungsbedingten Fortkommensnachteilen kommt. Ausgehend von den rechtstatsächlichen Grundlagen soll untersucht werden, inwieweit solche vorehelichen Nachteile bei der Anwendung der Normen des Scheidungsfolgenrechts den ehebedingten Nachteilen gleichgestellt werden können.
Autorenporträt
Linda Schlegel studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Nach einer sich anschließenden Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin ist die Autorin seit 2010 Referendarin am Landgericht Wiesbaden.