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Art. 7 KMÜ und Art. 10 SRÜ regeln die Ziehung von Abschluss- bzw. Basislinien im Bereich von Buchten. Ausgeklammert werden dabei jedoch Mehrstaatenbuchten und auch historische Buchten. Der Verfasser widmet sich insbesondere diesen ausgeklammerten Aspekten. Er untersucht neben dem kodifizierten Buchtenregime auch die Zulässigkeit der Ziehung einer Abschlusslinie über die Öffnung einer Mehrstaatenbucht. Darüberhinaus analysiert Michael Allmendinger auch das Regime der historischen Einzel- und Mehrstaatenbuchten. Im Ergebnis wird dadurch ein umfassendes Buchtenregime entworfen, das sowohl…mehr

Produktbeschreibung
Art. 7 KMÜ und Art. 10 SRÜ regeln die Ziehung von Abschluss- bzw. Basislinien im Bereich von Buchten. Ausgeklammert werden dabei jedoch Mehrstaatenbuchten und auch historische Buchten. Der Verfasser widmet sich insbesondere diesen ausgeklammerten Aspekten. Er untersucht neben dem kodifizierten Buchtenregime auch die Zulässigkeit der Ziehung einer Abschlusslinie über die Öffnung einer Mehrstaatenbucht. Darüberhinaus analysiert Michael Allmendinger auch das Regime der historischen Einzel- und Mehrstaatenbuchten. Im Ergebnis wird dadurch ein umfassendes Buchtenregime entworfen, das sowohl Einzelstaatenbuchten als auch Mehrstaatenbuchten erfasst. Abgerundet wird die Untersuchung durch zahlreiche Hinweise auf entsprechende Staatenpraxis, sowie eine Analyse der praktischen Relevanz der gefundenen Ergebnisse anhand der Beispiele des adriatischen Golf von Piran und Golf von Triest.