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Diese Arbeit befasst sich mit einem der bedeutenden mittelalterlichen Rechtskomplexe für das zentrale und östliche Europa, dem Magdeburger Stadtrecht. Im Zentrum steht hierbei seine Einführung in der damaligen Mark Brandenburg. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in vier Abschnitte, wobei zuerst ein Überblick über das Magdeburger Recht selbst, seinen Inhalt und seine Entwicklung gegeben wird. Zur Verdeutlichung des gesamtgeschichtlichen Zusammenhangs enthält das dritte Kapitel einen Abriss zur Ereignis- und siedlungsgeschichtlichen Entwicklung in der hochmittelalterlichen Mark. Der vierte,…mehr

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Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit einem der bedeutenden mittelalterlichen Rechtskomplexe für das zentrale und östliche Europa, dem Magdeburger Stadtrecht. Im Zentrum steht hierbei seine Einführung in der damaligen Mark Brandenburg. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in vier Abschnitte, wobei zuerst ein Überblick über das Magdeburger Recht selbst, seinen Inhalt und seine Entwicklung gegeben wird. Zur Verdeutlichung des gesamtgeschichtlichen Zusammenhangs enthält das dritte Kapitel einen Abriss zur Ereignis- und siedlungsgeschichtlichen Entwicklung in der hochmittelalterlichen Mark. Der vierte, zentrale, Abschnitt befasst sich mit der sukzessiven Ausbreitung des Magdeburger Rechts in den märkischen Städten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, sei es mittels Rechtbewidmung durch die Markgrafen oder durch stillschweigende Übernahme. Hierzu dient auch eine Aufzählung von märkischen Städten, für die entweder entsprechende Urkunden vorliegen, oder für welche die Übernahme des Magdeburger Rechts angenommen werden kann. Im fünften Kapitel dann wird eine Rechtsbewidmung am Beispiel Frankfurt an der Oder exemplarisch dargestellt. Der behandelte Zeitraum umfasst die Jahre von ca. 1160 bis 1270, das betrachtete geografische Gebiet die Mark in ihren Grenzen um die Mitte des 13. Jahrhunderts; d.h. es sind auch die Altmark mit ihren Städten wie Stendal und Salzwedel sowie die östlich der Oder gelegene Neumark, welche beide heute nicht mehr zu Brandenburg gehören, einbezogen.

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