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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Hamburg (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Gewalt im frühen Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einem modernen, rational denken Menschen dürfte die Praxis des Gottesurteils, wie sie im europäischen Mittelalter gelegentlich vollzogen wurde, befremdlich erscheinen. Man unterwirft sich ungern Zufällen, die das eigene Schicksal entscheiden sollen, sondern ist eher bestrebt, das eigene Glück in die eigenen Hände zu nehmen, nachdem man die Erfolgsaussichten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Hamburg (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Gewalt im frühen Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einem modernen, rational denken Menschen dürfte die Praxis des Gottesurteils, wie sie im europäischen Mittelalter gelegentlich vollzogen wurde, befremdlich erscheinen. Man unterwirft sich ungern Zufällen, die das eigene Schicksal entscheiden sollen, sondern ist eher bestrebt, das eigene Glück in die eigenen Hände zu nehmen, nachdem man die Erfolgsaussichten basierend auf der Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten abgewägt hat.Die Menschen des Mittelalters haben das etwas anders gesehen. Möglicherweise herrschte in einer Zeit, in der es für viele unerklärbare Vorgänge noch keine wissenschaftlichen Erklärungen gab, das Bedürfnis, hinter "Zufällen" eine allwissende und allmächtige Macht zu sehen, die manipulierend eingreift und das Schicksal in seine vorherbestimmten Bahnen lenkt. Generell gesehen dienen die Gottesurteile von ihrem Charakter her grundsätzlich erstmal der Wahrheitsfindung, soweit sind sich die Historiker, die sich mit den Quellen über die mittelal-terlichen Ordale beschäftigt haben, einig. Die Rechtstexte des Mittelalters, wie der Sachsenspiegel oder die Leges Salica, Burgundionum oder Thuringorum, sehen speziell geartete Rituale als Beweismittel oder zur Wahrheitsfindung vor, die heute unter dem Sammelbegriffen "Gottesurteil" oder "Ordal" gefasst werden. Im folgenden soll anhand von drei ausgewählten Fällen in mittelalterlichen historiografischen Quellen nachgeprüft werden, ob in diesen speziellen Fällen tatsächlich die Wahrheitsfindung im Vordergrund stand, oder ob das Ordal möglicherweise als politisches Machtmittel eingesetzt worden ist.Der Umfang der Arbeit erfordert einige Einschränkungen. So handelt es sich bei den drei betrachteten Fällen um Ereignisse aus dem Frankenreich in der Zeit von 938 bis 1070. Im einzelnen werden im zweiten Teil der Arbeit die folgenden Fälle betrachtet:1. Ein im Mai 938 von Otto I angeordnetes Gottesurteil zwischen Eberhard von Fran-ken und Bruning von Sachsen, welches in Widukind von Corveys Sachsengeschichte beschrieben wird.2. Das Gottesurteil zwischen Heinrich II und Hermann von Schwaben im Rahmen der Streitigkeiten um die Königswahl 1002, beschrieben in der Chronik des Thietmar von Merseburg.3. Ein 1070 von König Heinrich IV angeordnetes Gottesurteil zwischen Otto von Nor-theim und Egino von Konradsburg, beschrieben in den Annalen des Abtes Lampert von Hersfeld.Allen drei Ordalen ist gemein, dass es sich jeweils um Gottesurteile durch Zweikampf handelt.