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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird der Umfang der Aufklärungspflichten bei der Anwendung medizinischer Außenseitermethoden (Methoden, deren Wirksamkeit noch nicht allgemein anerkannt ist) behandelt, insbesondere in Beziehung zu den Aufklärungspflichten in der Schulmedizin. Desweiteren wird auch die Thematik behandelt ob sich Unterschiede für Heilpraktiker ergeben, die keine akademische Ausbildung erfahren haben.Das Angebot komplementärer Therapieverfahren abseits der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird der Umfang der Aufklärungspflichten bei der Anwendung medizinischer Außenseitermethoden (Methoden, deren Wirksamkeit noch nicht allgemein anerkannt ist) behandelt, insbesondere in Beziehung zu den Aufklärungspflichten in der Schulmedizin. Desweiteren wird auch die Thematik behandelt ob sich Unterschiede für Heilpraktiker ergeben, die keine akademische Ausbildung erfahren haben.Das Angebot komplementärer Therapieverfahren abseits der Schulmedizin ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Was genau muss nun aber eine Aufklärung des Patienten im Falle einer Anwendung von Außenseitermethoden beinhalten?Da eine Anwendung von sog. Außenseitermethoden noch unbekannte Risiken birgt und vielfach keine abschließende Beurteilung der (Operations-)Techniken möglich ist, liegt es auf der Hand, dass hier besondere Maßstäbe angesetzt werden müssen. Diesen Umfang der Aufklärungspflichten bei der Anwendung medizinischer Außenseitermethoden zubestimmen und die zivil- und strafrechtlich unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Aufklärungsmangels, insbesondere in Bezug auf den notwendigen Umfang zu erläutern, soll Ziel der vorliegenden Arbeit sein.
Autorenporträt
Die 28-jährige Autorin ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin und führt ihre Rechts- und SteuerKanzlei in Lauf a.d.Pegnitz, 12 km östlich von Nürnberg.