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Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen.
Bernhard Schlink, an
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Produktbeschreibung


Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur für "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die öffentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstärkt nachzugehen.

Bernhard Schlink, an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, untersucht in nun vorliegender erweiterter Fassung eines im Dezember 2001 gehaltenen Vortrages die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Embryonenschutz im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch. Gut verständlich geschrieben, formuliert der Autor sich widersprechende Ergebnisse und verdeutlicht damit, dass der Gesetzgeber zurzeit in seiner Haltung zum Lebensschutz uneindeutig regelt. Schlink appelliert sowohl an die rechtswissenschaftliche Dogmatik als auch an den Gesetzgeber, den Widersprüchen klärend zu begegnen.


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Autorenporträt
Bernhard Schlink, geb. 1944 in Bielefeld, aufgewachsen in Heidelberg. Jurastudium dort und in Berlin, danach wissenschaftlicher Assistent. Erste Professur für VerfR und VerwR in Bonn, dann in Frankfurt. 1988 Richter des VerfGH für das Land NRW. Nach der Wende 1989 in Berlin tätig. Heute Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität in Berlin und Richter am LVerfGH in Münster. Zunächst Fachbuch-, dann Romanveröffentlichungen; Auszeichnungen.