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Mit Inkrafttreten der sog. Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 haben sich die Möglichkeiten der Werbung für Lebensmittel grundlegend geändert. Die Verordnung unterwirft gesundheits- und nährwertbezogene Angaben einem wissenschaftsbasierten Zulassungsregime und sieht somit einen Paradigmenwechsel vom Erlaubnis- zum Verbotsprinzip vor. Für alkoholhaltige Getränke sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nun sogar unabhängig von einem wissenschaftlichen Wirkungsnachweis generell verboten, weshalb sich in der Praxis bald die Frage nach der Reichweite des Begriffs…mehr

Produktbeschreibung
Mit Inkrafttreten der sog. Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 haben sich die Möglichkeiten der Werbung für Lebensmittel grundlegend geändert. Die Verordnung unterwirft gesundheits- und nährwertbezogene Angaben einem wissenschaftsbasierten Zulassungsregime und sieht somit einen Paradigmenwechsel vom Erlaubnis- zum Verbotsprinzip vor. Für alkoholhaltige Getränke sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nun sogar unabhängig von einem wissenschaftlichen Wirkungsnachweis generell verboten, weshalb sich in der Praxis bald die Frage nach der Reichweite des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angabe stellte. Entsprechende Vorabentscheidungsverfahren waren bzw. sind beim EuGH anhängig. Das vorliegende Werk gibt zunächst einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung und geht sodann auf die Vorabentscheidungsverfahren zu Art. 4 Abs. 3 der Verordnung ein. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der Frage, inwiefern durch das Verbot gesundheitsbezogener Angaben für alkoholhaltige Getränke in Unionsgrundrechte der Unternehmer eingegriffen wird und ob diese Beschränkungen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften sowie der Internationalen Wirtschaftswissenschaften an der Universität Innsbruck.Executive Masterstudium zum Internationalen Wirtschafts- und Steuerrecht am Management Center Innsbruck (LL.M.).