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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: sehr gut, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit - "Centros" 1999, "Überseering" 2002, "Inspire Art" 2003 - erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz "Limited" genannt) immer größerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wählen. Über die Limited wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert und die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: sehr gut, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit - "Centros" 1999, "Überseering" 2002, "Inspire Art" 2003 - erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz "Limited" genannt) immer größerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wählen. Über die Limited wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert und die Voraussetzungen hinsichtlich der Gründung erscheinen auf den ersten Blick sehr "attraktiv": keine persönliche Haftung des Gesellschafters, kein Mindestkapital, wenig Gründungsaufwand, niedrige Gründungskosten und die Möglichkeit der Verwaltung der Gesellschaft von Deutschland aus. Durch die "Überseering"-Entscheidung muss eine EU-Auslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als Gesellschaft ausländischen Rechts anerkannt werden. Nach "Centros" und "Inspire Art" gilt dies sogar dann, wenn keinerlei Geschäfte im Gründungsstaat getätigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz vom Gründungsstaat gebilligt wird. Das englische Recht lässt es zu, dass als Satzungssitz einer Limited London und der Verwaltungssitz in Deutschland gewählt werden können. Daher ist es zulässig eine Limited in Deutschland zu gründen, jedoch ohne verpflichtet zu sein, auch in England Geschäfte betreiben zu müssen. Ist die Limited wirklich "attraktiver"? Dieser Frage soll anhand der Ausführungen dieses Buches mittels einer ökonomischen Analyse die Rechtsformwahl aus Sicht eines Unternehmers nachgegangen werden, wobei die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit der englischen Limited verglichen wird. Im Kapitel 2 werden zum einen die Grundzüge der GmbH und zum anderen die der Limited dargestellt. Auf einen umfassenden, ausführlichen Vergleich beider Rechtsformen sei in diesem Kapitel verzichtet, wobei allerdings trotzdem partiell explizit Unterschiede verdeutlicht werden. Der Themenschwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt auf dem Vergleich der Kapitalerhaltung (Kapitel 3.1), welches grundsätzlich darstellend geschrieben ist, und den Interessen von Financiers (Kapitel 3.2) sowie Kunden und Lieferanten (Kapitel 3.3). Die beiden letztgenannten Kapitel stellen die Folgen der Kapitalerhaltungsvorschriften und einiger anderer wichtiger Aspekte dar. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick, welches im Kapitel 4 abgebildet ist.

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